Sechs Wochen lang musste eine Albino-Natter im Terrarium vor einer leer geräumten Wohnung im Tiroler Außerfern ausharren. Ein 24-Jähriger hatte die Würgeschlange bei seinem Auszug einfach ohne Wasser und Nahrung zurückgelassen. Wegen Tierquälerei hätte sich der Mann deshalb nun in Innsbruck vor Gericht verantworten müssen.
Die Anklagebank am Innsbrucker Landesgericht blieb freilich leer. Trotz seines Anrufes, dass er sich etwas verspäte, blieb der Tiroler der Verhandlung fern. Der Richter entschied sich deshalb schließlich, in seiner Abwesenheit zu verhandeln und die Amtstierärztin als maßgebliche Zeugin einzuvernehmen. Diese wurde am 18. Dezember 2023 von der Polizei verständigt, mit der Schlange „betraut“ und hatte diese Wochen später auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht.
Tier hat die sechs Wochen gut überstanden
Die Schlange habe es „offenbar gut überstanden“, sie fresse wieder und häute sich, gab die Tierärztin vor Gericht zu Protokoll. Es sei auch vorstellbar, dass eine Schlange generell „sechs Wochen keine wesentlichen Bedürfnisse hat“, weshalb auch nicht mit Sicherheit gesagt werden könne, ob diese „tatsächlich Qualen erlitten“ hat.
Qualen „nicht mit Sicherheit beweisbar“
Dieser Einschätzung folgte dann auch der Richter bei seinem Freispruch. „Wer bin ich, dass ich das alles besser als die Amtstierärztin einschätzen kann?“, stellte er als Frage in den Raum. Es sei aus seiner Sicht jedenfalls nicht „mit Sicherheit beweisbar, dass die Schlange wirklich Qualen erlitten hat“.
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