Nach mehreren Monaten Verzögerung hat die Regierung das geplante Erneuerbare-Gas-Gesetz (EGG) endlich auf Schiene gebracht. Eine entsprechende Regierungsvorlage passierte am Mittwoch den Ministerrat. Ziel ist es, dass Gasversorger ab 2024 verpflichtend und schrittweise festgelegte Quoten an Biogas anstelle des herkömmlichen Erdgases zu liefern.
Die Begutachtung des EGG-Entwurfs ist bereits Ende März 2023 zu Ende gegangen, die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen haben sich dann noch länger hingezogen. Die Regierungsvorlage wird nun an das Parlament übermittelt, wo Mehrheiten für die Zweidrittelmaterie gesucht werden.
Massiver Ausbau der heimischen Biogasproduktion
Ziel des Vorhabens ist der Ausbau der heimischen Biogasproduktion. Ab 2030 sollen dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden „grünes Gas“ in das Gasnetz eingespeist werden. Versorger müssen sicherstellen, dass sie die Kunden ab dann mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas beliefern (2024 beträgt der Anteil 0,35 Prozent). Gegenüber dem Stand heute bedeutet das mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion (0,14 TWh auf dann 7,5 TWh). Für die Jahre 2024 bis 2030 ist dabei ein stufenweiser Anstieg mit fixen Prozentvorgaben pro Jahr vorgesehen.
Mehr Biogas aus Österreich, weniger Erdgas von Putin
Neben dem Schutz des Klimas soll das Gesetz auch die österreichische Energieunabhängigkeit stärken. „Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit“, heißt es in den Regierungsunterlagen.
Ab 2040 nur noch Biogas
Bis 2040 soll der heimische Gasverbrauch dann vollständig durch Biogas gedeckt werden. Eingesetzt werden soll dieses vorrangig in jenen Bereichen, für die es keine anderen Lösungen gibt, vor allem in der Industrie. Die Erzeugung von Biogas erfolgt durch die Verwertung von Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder Biomüll. Bei dem gesamten Prozess wird laut Regierung gleich viel klimaschädliches CO₂ gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird.
Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gesenkt wurden die Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten, an denen sich die Gasbranche gestoßen hatte. Die Sanktionen sehen vor, dass Versorger pro fehlende Kilowattstunde 15 Cent als Ausgleichsbeitrag an die EGG-Abwicklungsstelle zahlen müssen (im Entwurf waren noch 18 Cent ab 2025 vorgesehen). Diese Einnahmen sollen dann als Fördermittel für die Errichtung von Biogasanlagen und Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff verwendet werden.
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