„Bogenmeilen-Prozess“

Mit zerbrochener Flasche gegen Hals: Mordversuch

Tirol
21.02.2024 17:00

Entscheidender Tag im „Bogenmeilen-Prozess“ in Tirol: Ein Somalier (26) hatte mit einer zerbrochener Flasche den Hals eines Tirolers aufgeschlitzt. Das Schwurgericht entschied am Mittwoch auf Mordversuch. Die Gutachterin hatte zuvor betont: „Es war purer Zufall, dass keine Blutgefäße verletzt wurden“, das Opfer könnte tot sein.

Wie berichtet, war der angeklagte Nachtschwärmer aus Somalia am 5. August um 4 Uhr früh in der Innsbrucker „Bogenmeile“ mit einem Einheimischen (44) in Streit geraten. Vor dem Lokal legte der Tiroler seine Bierflasche zur Seite, doch der Angeklagte zerbrach seine Flasche auf der Gehsteigkante und ging auf den Hals des Gegners los.

Der Angeklagte wird in einer Pause abgeführt. (Bild: Andreas Moser, Krone KREATIV)
Der Angeklagte wird in einer Pause abgeführt.

Am Mittwoch war nun die gerichtsmedizinische Gutachterin am Wort, sie sprach von einer 15 Zentimeter und einer vier Zentimeter langen Wunde an der linken Halsseite. „Die Schnitte gingen bis zur Halsmuskulatur. Es war ein Zufall, dass keine Blutgefäße verletzt wurden.“ Falls eine Vene geöffnet worden wäre, saugt diese in solchen Fällen Luft an, die in die Herzkammer gelangt – häufig tödlich.

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Jemand, der so einen Angriff startet, nimmt den Tod des Kontrahenten jedenfalls in Kauf.

Der Staatsanwalt im Schlussplädoyer

„Den Tod des Gegners in Kauf genommen“
Der Staatsanwalt betonte im Schlussplädoyer, dass jemand, der so einen Angriff unternehme, den Tod des Kontrahenten jedenfalls in Kauf nehme. Daher sei von einem Mordversuch auszugehen. Der Angeklagte hatte sich auf Notwehr berufen, doch auf einem Überwachungsvideo ist keine Attacke des Tirolers zu sehen. „Er hat mich vorher mit der Faust geschlagen“, lautete die Aussage des Somaliers. Davon war bei früheren Befragungen aber keine Rede.

Der Angeklagte hatte mit einer zuvor zerbrochenen Bierflasche „zugestochen“. (Bild: Juergen Radspieler (Symbolbild))
Der Angeklagte hatte mit einer zuvor zerbrochenen Bierflasche „zugestochen“.

Die Verteidigerin wies darauf hin, dass der Angeklagte in den Momenten vor der Eskalation eher rückwärts ging. „Weil er Angst hatte“, brachte auch sie die Notwehr-Variante ins Spiel.

Weitere Delikte angeklagt 
Als erwiesen sahen die Geschworenen auch die anderen Delikte des Somaliers: In einem Haus am Mitterweg ging er ebenfalls mit einer Flasche (in diesem Fall nicht vorher zerbrochen) auf einen Kontrahenten los, was glimpflich ausging. Eine wehrlose Drogenabhängige, die mit ihm nächtigte, hatte er sexuell missbraucht.

Die Geschworenen entschieden in der „Bogenmeilen“-Causa auf Mordversuch und 17 Jahre Haft (nicht rechtskräftig). Der Somalier soll zudem 5000 Euro Schmerzensgeld an das noch heute beeinträchtigte Opfer zahlen.

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