Eine „plötzliche“ Verdreifachung der Stromvorschreibung trotz bestehenden Vertrages: Geht es nach Greißlerin Karin Gass und ihrem Gatten Josef, ist angebliche Vertragsbrüchigkeit eines Energieanbieters schuld dran, dass sie gezwungen sind, ihren Betrieb in Niederösterreich aus Kostengründen zu schließen. Der Stromlieferant sieht das naturgemäß anders.
Gemütlich greifen Ortsbewohner zum Kaffee, Kinder und Arbeiter einer Fabrik holen sich schon ab 5.30 Uhr Jausenweckerln: Über mangelnde Kundschaft kann sich Karin Gass in ihrer Greißlerei in Wulzeshofen, Bezirk Mistelbach, nicht beschweren. Sie hat den Betrieb vor 14 Jahren nach dem Tod des Vorbesitzers übernommen, um den Bürgern Einkaufsfahrten in die nächste Stadt zu ersparen. Am Karfreitag, dem 29. März, soll aber Schluss sein.
Am Karfreitag schließt Geschäft nach 14 Jahren
Es ist dies exakt der Tag, an dem – geht es nach den Vorschreibungen des Energieversorgers –, hohe Nachzahlungen schlagend werden. „Das können wir uns nicht leisten“, berichten die Greißlerin und ihr Mann Josef. Hintergrund ist ein vertraglicher Streit mit der EVN, der bis in den Februar vergangenen Jahres zurückgeht.
„Wir haben eine Verlängerung unserer Abnahmevereinbarung zugesagt bekommen“, legt Gass mehrere Ausdrucke vor. Nach langen Interventionen hätte die EVN „ein Mail eines Schreibens nachgeschickt, aus dem für uns die Preiserhöhung erst hervorgegangen ist“.
Stromlieferant sieht die Sache anders gelagert
Stefan Zach hat sich den Fall genau angesehen. Der EVN-Sprecher bedauert, die Greißlerin enttäuschen zu müssen: „Auf jeder Vertragsverlängerung muss auch ein neuer Strompreis angegeben sein. Die Verlängerung des lange Zeit günstigen Preises (5 Cent/kWh, Anm.) wäre nie zu halten gewesen.“
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