Die Krankengeschichte einer leidgeplagten Pensionistin umfasst 1500 Seiten. Für das erlittene Martyrium erhält die 83-Jährige nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun eine Entschädigung.
Alles, was sie sich gewünscht hatte, war eine Entschuldigung. „Die ist bis dato ausgeblieben“, erklärt die 83-Jährige sichtlich enttäuscht. Was die Patientin aber schon erhält, sind 5000 Euro Entschädigung von der NÖ Landesgesundheitsagentur. Ein kleiner Trost, der umso mehr wiegt. Denn dem bedingten Vergleich ist nicht nur ein Martyrium aus „Fehlbehandlungen“ am Landesklinikum Horn, sondern auch ein knapp vier Jahre langer Rechtsstreit am Landesgericht Krems vorangegangen.
Was der Waldviertlerin bis heute den Schlaf raubt, hat in der leidgeprüften Coronazeit 2021 seinen Ursprung genommen. Seitdem kämpft die ehemalige Krankenschwester mit den Folgen – genauer gesagt mit den Konsequenzen eines Bauchdeckendurchbruchs. Denn nachdem eine nächtliche Operation im Landesklinikum Horn schiefgelaufen sein soll, folgte nur 13 Stunden später wenige Zentimeter entfernt ein neuerlicher Eingriff.
Viele Ungereimtheiten bleiben
Dabei entpuppte sich das durchgebrochene Magengeschwür samt Wundentzündung und aufgeplatztem Bauch scheinbar als Zwölffingerdarmgeschwür. Abgesehen von den psychischen Belastungen wie Schlafstörungen und Angstzuständen, wird die Pensionistin tagtäglich durch das Tragen ihrer Bandagen an das Martyrium erinnert.
Der erzielte Vergleich hilft, mit dem erlittenen Martyrium endlich abzuschließen. Recht und Gerechtigkeit sehen aber anders aus.
83-Jährige nach dem Prozess
„Warum hat man mir das angetan?“, wiederholt die 83-Jährige unerbittlich. Doch die Liste an negativen Erfahrungen ist deutlich länger: Von einem unbehandelten Knöchelbruch über eine vergessene Drainage nach einer Brustkrebs-Operation bis zu massiven Wasseransammlungen im gesamten Körper reicht dabei die Palette.
Primar wollte Pensionistin nicht mehr behandeln
„Ich bin keine Drama-Queen. Das war vielleicht der Fehler“, so die 83-Jährige. Denn sowohl psychologische als auch chirurgische Gutachten sind für die Waldviertlerin zu hinterfragen. „Wir müssen den Vergleich zur Kenntnis nehmen, zufrieden sind wir aber nicht“, erklärt Verteidiger Timo Ruisinger.
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