Gutachten in Arbeit

16-Jähriger soll Mädchen (11) in OÖ missbraucht haben

Österreich
02.07.2012 08:56
Ein besonders dramatischer Missbrauchsfall im oberösterreichischen Bezirk Vöcklabruck beschäftigt derzeit die Welser Staatsanwaltschaft: Ein 16-Jähriger soll ein elfjähriges Nachbarsmädchen über Monate hinweg mehrfach sexuell missbraucht und zweimal sogar vergewaltigt haben – bis sich sein Opfer einer Freundin anvertraute.

Der sexuelle Missbrauch soll ursprünglich mit kleineren Übergriffen begonnen haben, dann steigerten sich die Übergriffe aber zunehmend. Das Martyrium soll mindestens ein Jahr lang gedauert haben. Der 16-jährige Beschuldigte steht zudem im Verdacht, sein erst elfjähriges Opfer zweimal vergewaltigt zu haben.

16-Jähriger von Jugendwohlfahrt nur verwarnt?
Das missbrauchte Mädchen vertraute sich in seiner Not schließlich einer gleichaltrigen Freundin an, die ihrer Mutter von den Vorfällen erzählte. Diese Frau wandte sich wiederum an die Mutter des betroffenen Mädchens.

Laut den polizeilichen Ermittlungen schaltete die Mutter dann die Jugendwohlfahrt ein. Diese Behörde soll es aber vorerst dabei belassen haben, den mutmaßlichen Sex-Täter zu verwarnen. Erst als es angeblich zu einem neuerlichen sexuellen Übergriff kam, soll die Jugendwohlfahrt bei der Polizei Anzeige erstattet haben.

Keine weiteren Verdachtslagen
Der Bursche wurde laut Manfred Holzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, am 30. Mai festgenommen und bis zum 25. Juni in Untersuchungshaft genommen. Danach wurde diese unter Weisungen aufgehoben. Der 16-jährige Verdächtige müsse sich in einer geeigneten Einrichtung aufhalten, zudem wurde gegen ihn ein Betretungsverbot ausgesprochen, so Holzinger.

Die Exekutive befragte nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe auch die anderen Kinder in der Gemeinde im Bezirk Vöcklabruck. Es wurden aber bisher keine weiteren Verdachtslagen bekannt. 

Jugendpsychologe erstellt Gutachten
Laut Strafgesetzbuch ist schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Jugendlichen droht das halbe Strafmaß. 

Ein Psychologe erstellt nun ein Gutachten darüber, ob bei dem Burschen zum Tatzeitpunkt verzögerte Reife gegeben war. Das bedeute, bei 14- bis 17-Jährigen werde überprüft, ob sie einem Unter-14-Jährigen gleichzustellen seien, erklärte Holzinger. Ist dies der Fall, liege ein Schuldausschließungsgrund vor und der Verdächtige gelte als nicht strafbar.

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