Bevor das Urteil im Kurz-Prozess fiel, stand es Aussage gegen Aussage. Ein Russe behauptete, Schmid sage die Unwahrheit.
Ein letztes Mal ging es am Freitag im Großen Schwurgerichtssaal hitzig zu. Ein schlechter Dolmetscher, die Vermutung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass Thomas Schmid eine „Falle gestellt worden war“ und ein origineller Schlampigkeitsfehler von Schmid in seinem Lebenslauf dominierten die letzten Stunden vor der Urteilsverkündung.
Schmids Glaubwürdigkeit am Prüfstand
Worum ging es? Ein Treffen zwischen dem Kronzeugen-Anwärter Schmid und zwei russischen Managern in Amsterdam stand im Fokus. Das hat zwar wenig mit dem Anklagevorwurf der Falschaussage zu tun, aber Schmids Glaubwürdigkeit stand am Prüfstand: Bei diesem Bewerbungsgespräch für ein Ölprojekt soll Schmid über Druck durch die Ermittler geklagt haben. Zusätzlich soll er den Russen anvertraut haben, dass er im Sinne der WKStA aussage, obwohl das nicht immer der Wahrheit entspreche.
Über Videoschaltung zwischen Wien und der österreichischen Botschaft in Moskau wurde der zweite russische Zeuge befragt. Wobei die Übersetzung leider suboptimal war.
Der Russe erklärte, Schmid habe gesagt, die Ermittlungen in Österreich würden sein Leben unkomfortabel machen, da er gegen Kollegen aussagen müsste. „Zwischen den Zeilen“ habe er „aufgrund seiner Lebenserfahrung und seinen Fähigkeiten herausgelesen, dass er einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingehen möchte“. Denn Schmid habe gesagt; „Er sei gut zu jenen, die gut zu ihm seien.“
„Das ist die Unwahrheit“
Ex-Kanzler Sebastian Kurz hatte extra eine Dolmetscherin in den Gerichtssaal mitgenommen, die auf Lücken bei der Übersetzung aufmerksam machte. Kurz-Verteidiger Otto Dietrich „rettete“ die Aussage des Russen, indem er einige Präzisierungen vornahm - etwa dass Schmid all diese Sätze gesagt habe und nicht nur eine Interpretation des Russen waren. Schmid, der auch über Video zugeschaltet war, dementierte alle Behauptungen des Russen. „Das ist die Unwahrheit.“ Lediglich, dass er mit den Behörden kooperiere, habe er erzählt. Die WKStA witterte eine „Falle, die Schmid gestellt wurde“.
Die Pointe am Schluss war Schmids Schuldeingeständnis, dass seine Behauptung im Lebenslauf, er hätte eine Geiselbefreiung mitverhandelt, ein Schlampigkeitsfehler war.
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