Mangel an Beweisen

Intel fordert von EU Aufhebung von Kartellstrafe

Elektronik
04.07.2012 09:47
Der Chiphersteller Intel und die EU-Kommission haben sich am Dienstag vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg einen Schlagabtausch geliefert. Intel wehrt sich gegen eine Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die Brüsseler Wettbewerbshüter 2009 gegen das Unternehmen verhängt hatten. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Die EU- Kommission hatte es nach jahrelangen Ermittlungen als erwiesen erachtet, dass Intel seine dominante Marktstellung bei Prozessoren missbraucht hat, um durch unzulässige Rabatte und direkte Zahlungen an Hersteller und Händler vor allem den Rivalen AMD klein zu halten. Die europäischen Wettbewerbshüter ordneten an, dass Intel diese rechtswidrige Geschäftspolitik umgehend einstellen muss und verdonnerten den Konzern zur Zahlung von 1,06 Milliarden Euro.

Die Auswirkungen der Intel-Machenschaften konnten Computer- Käufer laut EU-Kommission sehr konkret erleben. So suchten sie in den Märkten der Media Saturn Holding häufig vergeblich nach Rechnern, die mit einem Mikroprozessor des Intel-Konkurrenten AMD laufen. Intel hatte den Märkten nach Einschätzung der EU illegal direkte Zahlungen zukommen lassen, damit dort beispielsweise nur Notebooks mit Prozessoren von Intel verkauft werden.

Der Chiphersteller mischte sich laut EU aber nicht nur in den Vertrieb von Personal-Computern ein, sondern beeinflusste mit wettbewerbswidrigen Rabatten auch die Produktpolitik einzelner Hersteller. So wurde beispielsweise ein führender PC-Produzent finanziell dafür belohnt, dass er den Marktstart einer Produktlinie mit einem AMD-Prozessor künstlich verzögert hatte. Andere erhielten Sonderrabatte, wenn sie ausschließlich Chips von Intel im Programm hatten. In einem Fall schlug ein Produzent sogar das Angebot von AMD aus, eine Million Prozessoren kostenlos zu bekommen.

Aus Mangel an Beweisen: Intel fordert Aufhebung der Strafe
Intel will nun vor Gericht eine Aufhebung oder zumindest erhebliche Herabsetzung der Strafzahlung erreichen. Das Unternehmen moniert, die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die Preisnachlässe des Chipherstellers tatsächlich den Wettbewerb behinderten. Zudem sei nicht bewiesen, dass die Intel-Kunden sich wegen der Rabatte für die Produkte entschieden hätten. Eine Strategie zum Schaden seiner Mitbewerber habe die Kommission Intel nicht nachweisen können. Schließlich habe die Brüsseler Behörde den US-Konzern in dem Verfahren nicht fair behandelt.

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