Der Prozess gegen Kurz lässt einige Dynamiken entstehen - ein Überblick.
Es ist ein Urteil, über das das ganze Land diskutiert. Selten noch wurde ein Ex-Kanzler (nicht rechtskräftig) verurteilt. Selten noch gab es acht Monate bedingt wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss. In zwei von insgesamt drei Vorwürfen gab es einen Freispruch, der dritte Punkt wurde Kurz und seinem Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli zum Verhängnis - nämlich die Bestellung der Aufsichtsräte in der Staatsholding ÖBAG. Beide hätten die Rolle von Kurz bei der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder heruntergespielt. Der Ex-Kanzler betonte stets - auch im U-Ausschuss -, er sei informiert, aber nicht involviert gewesen. Richter Michael Radasztics sah das aber anders.
Mannigfach sind nun die Folgen. Der Schuldspruch strahlt in die ÖVP hinein, aber auch Thomas Schmid ist ein Profiteur. Hier ein Überblick, welche Dynamiken nun entstehen.
Comeback passé
Die Kurz-Sympathisanten innerhalb der ÖVP haben nun Sendepause. Sein vielfach kolportiertes Comeback ist passé, und Kanzler Karl Nehammer ist bis auf Weiteres einbetoniert. Trotzdem ist das Ersturteil für die ÖVP imagemäßig ein weiterer Rückschlag.
Im Wahlkampf wird Nehammer stets mit dem Schuldspruch von Kurz konfrontiert sein.
Thomas Schmid scheint auf der Zielgeraden zu sein - der ehemalige Vertraute von Kurz strebt den Kronzeugenstatus an. Der Schuldspruch und vor allem, dass Radasztics Schmids Aussage für glaubwürdig hielt, helfen der WKStA dabei, Schmid den Kronzeugenstatus zu gewähren. Die Kurz-Verteidigung investierte viel Energie, um Schmids Glaubwürdigkeit zu untergraben - scheiterte aber. Die russischen Zeugen bestätigten vor Gericht nicht vollumfänglich ihre eidesstattliche Erklärung.
Die Bilanz der WKStA war bisher mittelmäßig. Viele prominente Prozesse, wie etwa gegen Heinz-Christian Strache endeten mit einem Freispruch. Der Schuldspruch im Kurz-Prozess gibt der WKStA Aufwind.
U-Ausschuss wird gestärkt
Die parlamentarische Aufklärung im U-Ausschuss wird mit dem Urteil gestärkt. Denn der Richter stellte damit klar: Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt. Eines ist allerdings auch sicher: Auskunftspersonen werden künftig noch mehr jedes Wort genau abwägen. Die Befragungen werden noch mühsamer werden.
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