Auf Kreuzfahrtschiff
Cholera-Alarm: Was Passagiere nun wissen müssen
2184 Passagiere sitzen wegen des Verdachts auf einen Cholera-Ausbruch auf der „Norwegian Dawn“ fest. Reisende wurden ohne Vorwarnung mit Handschuhen bedient. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klärt auf, was Passagiere jetzt beachten müssen.
Nach einer Reihe von Magen-Darm-Erkrankungen an Bord der „Norwegian Dawn“ verweigerten die Behörden in Mauritius dem Schiff das für Sonntag geplante Anlegen im Hafen der Hauptstadt Port Louis, nachdem zuvor schon die französische Insel La Réunion das Schiff abgewiesen hatte.
Ein Großteil der 2184 Passagiere sollte eigentlich am Sonntag die Heimreise antreten. Zugleich hätten ursprünglich 2279 neue Reisende in Port Louis an Bord gehen sollen. 1026 Besatzungsmitglieder sind ebenfalls betroffen.
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15 Proben wurden von Medizinern durchgeführt. Das Ergebnis wird für Dienstag erwartet. Bis dahin befinden sich die Erkrankten auf ihren Zimmern in Isolation. Indes wurden die Hygienemaßnahmen an Bord erhöht und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Gäste, die Besatzung und die Reiseziele zu schützen.
Wie geht es den Passagieren an Bord?
„Es ist alles normal, und wir haben Spaß“, sagte ein mauritischer Gast der dpa, kritisierte aber mangelnde Kommunikation an Bord und seitens des Reiseveranstalters.
Ein Ehepaar von der Insel La Réunion, das in Kapstadt an Bord gegangen war, bemängelte ebenfalls die Kommunikation. „Kaum hatten wir Kapstadt verlassen, mussten sie wissen, dass es ein Problem gab. Das Buffet war verschwunden. Man bediente uns mit Handschuhen. Es gab Gerüchte über Gastroenteritis“, erzählte der Ehemann.
Grundsätzlich kann man jede Reise kostenfrei stornieren, wenn sie für einen durchschnittlichen Reisenden unzumutbar ist.
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner
Juristische Hilfe für Passagiere
Bisher ist nicht bekannt, ob Österreicher an Bord sind. Doch für die kommende Kreuzfahrt haben sich heimische Reisende auf das Schiff eingebucht. Welche Rechte haben jetzt die Passagiere? „Grundsätzlich kann man jede Reise kostenfrei stornieren, wenn sie für einen durchschnittlichen Reisenden unzumutbar ist“, klärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner im „Krone“-Gespräch auf.
Generell ist eine Kreuzfahrt rechtlich wie eine Pauschalreise zu betrachten. „Das heißt, wird die Reise verkürzt oder ein Ziel nicht angefahren, haben die Passagiere ein Recht auf Entschädigung“, so die Expertin. „Verpassen Reisende ihren ursprünglichen Flug, weil sie nicht vom Schiff kommen, dann sollte man den Reiseveranstalter kontaktieren. Für ihn gilt die Beistandspflicht“, erklärt Pronebner.
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