Richterin Michaela Sanin bezeichnete den Schuldspruch als "zweifelsfrei ableitbar". Er basiere auf dem hörbaren Inhalt des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs. Das Strafmaß erklärte die Richterin so: "Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum." Scheuch wolle seine Meinung kundtun - das sei ein Amtsgeschäft -, und in Verbindung dazu habe der Angeklagte eine Spende für seine Partei das BZÖ gefordert.
Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte, so Sanin. Eine unbedingte Geldstrafe gab es, weil so ein Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttere.
Scheuch geht in Berufung
Scheuch kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. "Darüber hinaus gibt es derzeit zu einem nicht rechtskräftigen Urteil und vor einer schriftlichen Urteilsausfertigung keinen weiteren Kommentar von meiner Seite", so der FPK-Politiker. Der Fall wird somit wieder das Oberlandesgericht Graz beschäftigen. Die Korruptionsstaatsanwälte gaben keine Erklärung ab.
Der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet. Scheuch war in dem Fall bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings wegen eines Formalfehlers aufgehoben (siehe Infobox).
Für Ankläger "Sachverhalt geklärt"
Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber hatte in seinem Plädoyer die erneute Verurteilung des Politikers gefordert. "Der Sachverhalt ist geklärt und objektiviert", sagte der Korruptionsankläger. "Ich fordere eine schuldangemessene Bestrafung." Scheuch habe in dem auf Tonband aufgezeichneten Gespräch definitiv eine Parteispende gefordert. "Er hat selbst im Verfahren gesagt, dass es fahrlässig für einen Parteiobmann gewesen wäre, nicht um eine Spende für die Partei zu bitten", so Pieber.
Der Hauptzeuge sei glaubwürdig und habe die Interessen von russischen Investoren vertreten, die an der Erlangung einer österreichischen Staatsbürgerschaft interessiert gewesen seien. "Ist das Verhalten eines Amtsträgers durch eine Parteispende beeinflusst, ist es pflichtwidrig", so der Ankläger. Und Scheuch habe gemeint, "er wird seine Meinung kundtun, wenn es in die Regierung kommt. Das kann man dann im Protokoll lesen". Und eine Stellungnahme in einer Sitzung der Kärntner Landesregierung "ist ein Amtsgeschäft", so Pieber.
Verteidiger: "Das ist keine Korruption"
Verteidiger Dieter Böhmdorfer hatte sich in seinem Plädoyer an die bekannten Argumente gehalten: Scheuch habe nicht als Amtsträger gehandelt, er sei für Staatsbürgerschaften gar nicht zuständig, Amtsgeschäft habe es keines gegeben. Der Belastungszeuge, der das inkriminierte Tonband aufgenommen hatte, sei außerdem unglaubwürdig. Deshalb forderte Böhmdorfer einen Freispruch.
Er befürworte keine Korruption, so Böhmdorfer. "Part of the game" falle aber nicht darunter. "Das ist keine Korruption - und das aus rechtlichen Erwägungen", so der Verteidiger. "Es muss einen aktuellen, konkreten Geschäftsfall geben, nichts Nebuloses." Das sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Scheuch habe außerdem "nicht einmal eine abstrakte Kompetenz" bei Staatsbürgerschaften. Daher gebe es kein Amtsgeschäft und habe Scheuch nicht als Amtsträger gehandelt. Und das Wort "Förderung" sei in dem inkriminierten Gespräch nicht vorgekommen.
SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne fordern Konsequenzen
Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung von Scheuch fordern die politischen Mitbewerber Konsequenzen. Für den Kärntner SPÖ-Obmann Peter Kaiser hat Scheuch "ein Mindestmaß an politischem Anstand zu beweisen und seine Funktionen bis zu einem rechtskräftigen Urteil zurückzulegen".
"Uwe Scheuch muss selbst wissen, was er zu tun hat. Dasselbe muss aber auch für Landeshauptmann Dörfler und für den Rest der FPK gelten", meinte der Kärntner BZÖ-Obmann Sigisbert Dolinschek. Ein einfaches Negieren dieses Urteilsspruches wäre jedenfalls "das völlig falsche Signal, denn die Menschen wollen nun ganz klare eindeutige Konsequenzen".
Der ÖVP-Landesparteisekretär Thomas Goritschnig fände es "gut für Kärnten, wenn Scheuch dem Vorbild von Josef Martinz folgt und sein Amt ruhend stellt. Das freie Spiel der Kräfte in der Landesregierung bleibt jedenfalls aufrecht, und die ÖVP konzentriert sich auf die sachliche Arbeit für Kärnten".
Grünen-Landessprecher Frank Frey rief den FPK-Parteiobmann "zum endgültigen Rücktritt" auf: "Auch wenn das ausgesprochene Strafmaß keinen automatischen Amtsverlust nach sich zieht: Uwe Scheuch ist mit dem heutigen Tag ein zweifach in erster Instanz verurteilter Politiker."
FPÖ sieht "Falschurteil"
Der Kärntner Landeshauptmann und FPK-Parteifreund Gerhard Dörfler sieht keinen Grund für einen Rücktritt, da Scheuch noch nicht rechtskräftig verurteilt sei. Schärfere Töne schlug FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer an. Er sieht ein "Falschurteil" wie beim ersten Prozess.
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