Ziel der Stadt war es, für Innsbrucker leistbares Eigentum zu schaffen und gegen Spekulation vorzugehen. Doch dabei hat die Innsbrucker Politik nun ein Eigentor geschossen. Wie geförderte Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt landen und die Stadt nichts dagegen tun kann:
Innsbruck, Stadt des teuren Pflasters. Derzeit ist jedoch Wahlkampfzeit, leistbares Wohnen ist das Wahlversprechen Nummer eins – wie auch schon bei vergangenen Wahlgängen. Doch das Wohnen in Innsbruck wird kontinuierlich teurer. Das macht Innsbruck zum beliebten Pflaster für Spekulanten. Nicht umsonst spricht man von „Betongold“. Immer wieder im Gespräch sind neben dem Errichten von Stadtwohnungen (zum Mieten) auch „leistbares Eigentum“.
Sache geht vor Gericht
Doch da ging der Schuss ordentlich nach hinten los, wie man nun an einem Beispiel in Kranebitten sieht, wo frei finanzierte, aber eben auch durch die Stadt geförderte Wohnungen errichtet wurden. Hier wollte sich die Stadt gegen Spekulation schützen und sich das Vorkaufsrecht sichern: Sollte eine geförderte Wohnung (teurer) weiterverkauft werden, bekommt die Stadt den Zuschlag. Damit war ein Eigentümer jedoch nicht einverstanden – die Sache ging vor Gericht.
Mit bitterem Ausgang für die Stadt: Im November 2023 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die unbefristeten Vorkaufsrechte der Stadt Innsbruck unzulässig sind. „Das Luftschloss ,leistbares Eigentum’ des Bürgermeisters ist endgültig zusammengefallen. Der Verkauf von städtischen Wohnungen mit einem unbegrenzten Vorkaufsrecht ist mit dem österreichischen Eigentumsbegriff nicht vereinbar“, erklärt SPÖ-Innsbruck-Vorsitzender und Jurist GR Benjamin Plach.
Ein Bauer erhält seine Grundstücke und gibt sie an die nächste Generation weiter. Dieses Credo sollte auch für die Stadt und ihre Wohnungen gelten.
GR Benjamin Plach (SPÖ)
Bild: Birbaumer Christof
Er bekräftigt noch einmal die Forderung seiner Partei: „Die SPÖ-Position ist hiermit einmal mehr bestätigt: Besser langfristig vermieten und den städtischen Wohnungsbestand hüten und erweitern, anstatt rechtlich wackelig zu verkaufen. Ein Bauer erhält seine Grundstücke und gibt sie an die nächste Generation weiter. Dieses Credo sollte auch für die Stadt und ihre Wohnungen gelten.“
Noch mehr Wohnungen sind betroffen
So mussten die Politikerinnen und Politiker im letzten Gemeinderat zähneknirschend das Urteil nicht nur im Anlassfall, sondern bereits in weiteren Fällen zur Kenntnis nehmen. Beim Kranebitten-Objekt handelt es sich um bis zu 35 Wohnungen, die auf städtischem Grund realisiert wurden und nun unbeschränkt zu Marktpreisen veräußert werden können.
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