In Hundebox gequält

„Positiv erstaunt, dass der Bub noch lebt“

Gericht
28.02.2024 06:00

In akuter Lebensgefahr war jener Zwölfjährige, der von seiner Mutter monatelang gefoltert wurde, als er endlich Hilfe bekam. Vor Gericht wurden am zweiten Verhandlungstag weitere schreckliche Details bekannt ...

„Nur 26,5 Grad Körpertemperatur sind normalerweise mit dem Leben nicht vereinbar“, sagt auch der Arzt, der Gerhard (Name geändert) nach seiner Einlieferung in die Klinik Donaustadt am 23. November 2022 behandelt hatte. Darüber, dass der Bub noch lebe, sei er „positiv erstaunt“. In letzter Minute kam der von seiner Mutter im Waldviertel schwerst misshandelte und in einer Hundebox gequälte Bub ins Krankenhaus.

Die Hundebox wurde im Gerichtssaal zur Veranschaulichung aufgestellt. (Bild: zVg)
Die Hundebox wurde im Gerichtssaal zur Veranschaulichung aufgestellt.
Die beiden angeklagten Frauen im LG Krems. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Die beiden angeklagten Frauen im LG Krems.
(Bild: zVg)

Auch dank einer Sozialarbeiterin überlebte das Kind. Die Zweitangeklagte, „innige Freundin“ von Gerhards Mutter, hatte die Frau am 22. November angerufen und ihr in wirren Worten gesagt, dass Gerhard in einem „bedenklichen Zustand“ sei. Gemeinsam fuhren sie zu der Wohnung. „Ich bin sehr erschrocken“, erinnert sich die Sozialarbeiterin. Das abgemagerte Kind sei neben der Matratze am Boden gelegen und war nicht mehr ansprechbar.

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Die Mutter stand wie eine Unbeteiligte da und zeigte keine Gefühlsregung.

Sozialarbeiterin

„Keine Gefühlsregung“
„Die Mutter stand wie eine Unbeteiligte da und zeigte keine Gefühlsregung.“ - „Na gut, dann fahre ich halt morgen mit ihm ins Spital“, soll die Peinigerin gesagt haben. „Besser, du rufst jetzt gleich die Rettung“, meinte die Zweitangeklagte, die die Anleitungen zur monatelangen Folter des Kindes gegeben haben soll.

Die Sozialarbeiterin forderte die Mutter zweimal mit leiser und einmal mit lauter Stimme auf, den Notarzt zu rufen, was diese dann auch tat: „Mechanisch, als würde sie eine Pizza bestellen.“ - „Der Bub verdankt Ihnen sein Leben“, so die Richterin zu der Zeugin.

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Der Bub verdankt Ihnen sein Leben.

Richterin zu Sozialarbeiterin

Bereits am 25. Oktober war es zu einer Gefährdungsmeldung durch die Schule gekommen. Fünfmal rief eine Lehrerin bei der Kinder- und Jugendhilfe an.

Jugendamt: Nachschau noch am 18. November
Am 28. Oktober 2022 kam es zu einer Nachschau. Obwohl der Bub verbundene Arme hatte und nur einsilbig antwortete, gab es kein Vier-Augen-Gespräch mit dem Kind. Im Kühlschrank wurde nicht Nachschau gehalten.

 Unfassbar: Am 18. November 2022 war ein weiterer Hausbesuch. Der Bub sei am Tisch gestützt in dem karg eingerichteten Raum gestanden und habe etwas geschrieben. Laut dem Sozialarbeiter zitterte er, er hatte blaue Hände und verhielt sich „sehr auffällig“. Es sei „extrem kalt“ in der Wohnung gewesen. Trotzdem sah der Mann „keine Gefahr im Verzug“ - wenige Tage vor Gerhards Einlieferung.

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