Der Richter im Kurz-Prozess wurde im Mai 2023 wegen Geheimnisverrats zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Wie am Dienstag öffentlich wurde, hat Michael Radasztics in seiner Zeit als Staatsanwalt in der Eurofighter-Affäre eine Pflichtverletzung begangen.
Freitagabend hat Richter Michael Radasztics Ex-Kanzler Sebastian Kurz zu einer acht Monate bedingten Haftstrafe wegen falscher Zeugenaussage verurteilt - nicht rechtskräftig. Kurz legte Berufung ein, die Ankläger der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind mit dem Urteil zufrieden.
3760 Euro
Dienstagabend wurde bekannt, dass Radasztics bereits im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden war. In Höhe von 3760 Euro, was einem halben Brutto-Monatsgehalt entspricht. Da jedoch sowohl die anklagende Oberstaatsanwaltschaft als auch Radasztics selbst Rechtsmittel einlegten - und erst im Dezember 2023 wieder zurückzogen -, wurde die Entscheidung erst Ende des Jahres rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt lief der Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz bereits zwei Monate.
Wenn er klug gewesen wäre, hätte er gesagt: ,Das mache ich nicht‘.
Justizexperte über Richter Michael Radasztics und den Kurz-Prozess
Bei Pilz Geheimhaltung verletzt
Die Verurteilung betrifft Radasztics‘ einstige Tätigkeit als Staatsanwalt: Zum einen soll er in der Causa Eurofighter seine Pflichten verletzt haben, da er es 2012 verabsäumte, den Beschuldigten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser über das laufende Strafverfahren zu informieren. Zum anderen teilte er in derselben Causa 2018 dem Politiker Peter Pilz mit, dass er einen Ermittlungsakt wegen einer Weisung an das Verteidigungsministerium zurückgeben müsse - das hätte Radasztics nicht dürfen. Informationen aus dem Akt oder den Akt selbst gab er aber nicht an Pilz weiter. Pilz galt stets als scharfer Kurz-Kritiker.
„Gewaltige Schlamperei“
Insider halten es für einigermaßen erstaunlich, dass es rund zwei Monate gedauert hat, bis die Verurteilung des Richters in das Rechtsinformationssystem (RIS) gewandert ist. Dort scheint das 14-seitige Dokument erst seit Montag auf. Das sei jedenfalls „eine gewaltige Schlamperei. Es bleibt jedoch sanktionslos“, sagt ein Justizexperte. Ebenfalls bemerkenswert erscheint dem Justizkenner der Umstand, dass Radasztics trotz einer erstinstanzlichen Verurteilung den Prozess gegen Kurz übernommen hat: „Wenn er klug gewesen wäre, hätte er gesagt: ‚Das mache ich nicht‘.“
Wie berichtet, war der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag wegen einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettchef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Die Verteidigung will die Urteile anfechten, damit sind sie nicht rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat hingegen keine Rechtsmittel gegen das Kurz-Urteil angekündigt.
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