Von wegen gesund: So mancher getestete Babykeks enthält mehr Zucker als vergleichbare Produkte für andere Altersgruppen oder ohne Altersangaben. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ haben 66 davon unter die Lupe genommen. Die AK rät den Eltern: Werbebotschaften und Zutatenlisten kritisch prüfen!
Karies, Übergewicht oder Fettleibigkeit _ Zucker ist (nicht nur) für Kinder Gift. Nichtsdestotrotz tummelt sich in den Supermarktregalen jede Menge Süßes für Kinder. Alleine in der Kategorie „Kekse“ fanden die Konsumentenschützer 66 Produkte, deren Aufschrift, Verpackung oder Platzierung sich gezielt an Babys bzw. Kinder richtet. Die Kosten dafür: 0,69 bis 5,63 Euro pro 100 Gramm.
Vor allem für Babys nicht empfehlenswert
Zwölf der getesteten Kekse werden von den Herstellern dezidiert für Kinder unter einem Jahr beworben. Laut der österreichischen Beikostempfehlungen sollte im gesamten ersten Lebensjahr auf zugesetzten Zucker verzichtet werden. Doch ein Blick auf die Zutatenverzeichnisse zeigt: Bei drei Produkten ist klassischer Haushaltszucker zugesetzt, in den restlichen Keksen versteckt sich freier Zucker in Form diverser Saftkonzentrate oder Reissirup.
Die Keks-Stangen von Bebivita enthalten mit über 20 Prozent Zucker sogar etwa gleich viel wie herkömmliche Butterkekse, so die AK. Drei Produkte beinhalten zudem noch Aromastoffe. Auch diese haben in Babykost nichts zu suchen.
Bis zu 30 Gramm freien Zucker pro Tag erlaubt
Nach dem ersten Geburtstag muss der Zuckerkonsum nicht mehr ganz so drastisch eingeschränkt werden. Laut WHO-Empfehlungen dürfen Kinder im Alter von ein bis drei Jahren bis zu 30 Gramm freien Zucker pro Tag aufnehmen. Für Vier- bis Sechsjährige sind es circa 35 Gramm. Im Test sind sieben Erzeugnisse für Kleinkinder ab zwölf bzw. 15 Monaten ausgelobt und beinhalten knapp zehn bis 16 Prozent Zucker. Zehn weitere Produkte sind laut Herstellerangaben speziell für Drei- bis Vierjährige konzipiert und bestehen zu 13 Prozent bis etwa einem Drittel aus Zucker.
Bis zu 39 Prozent Zuckeranteil
37 weitere Produkte richten sich durch Design oder Regalplatzierung ebenso an Kinder, verfügen aber über keine Altersempfehlung. Ihr Gesamtzuckergehalt schwankt zwischen akzeptablen 13 und bedenklichen 39 Prozent. Konsumieren Vier- bis Sechsjährige eine Portion der süßesten Varianten, nehmen sie damit mehr als ein Viertel der maximal empfohlenen Zuckermenge auf.
Dringender Handlungsbedarf bei Lebensmittelkennzeichnung
Viele Eltern möchten für ihre Kinder nur das Beste und vertrauen den teils irreführenden Werbebotschaften und den kindgerechten Produktaufmachungen. Nur ein kritischer Blick auf die Nährwerttabelle oder Zutatenliste verrät, dass Babykekse teilweise mehr Zucker enthalten als vergleichbare andere Produkte. Die AK-Konsumentenschützer fordern daher schon seit langem eine Lebensmittelkennzeichnung auf der Produktvorderseite, die schnell und leicht verständlich ist.
Irreführende Angaben erkennen, Nährwerttabellen verstehen
Angaben wie „ohne Zuckerzusatz“ sind zwar gesetzlich geregelt, bedeuten aber lediglich, dass keine Mono- sowie Disaccharide (etwa Frucht- oder Haushaltszucker) oder süßende Zutaten wie etwa Fruchtsirup oder Honig zugesetzt wurden. Dennoch können auch diese Produkte einen hohen Zuckergehalt aufweisen.
Gefährliche Alternativen
Oft verwenden die Hersteller Alternativen wie Fruchtsaftkonzentrate, Dattelpaste oder Trockenobst. Doch auch Fruchtzucker ist, entgegen der landläufigen Annahme, in hohen Mengen nicht gesünder als Haushaltszucker. Tipp: Ein Blick auf die Nährwerttabelle lohnt sich. Dort wird der Gesamtgehalt an natürlich enthaltenem sowie zugesetztem Zucker angegeben.
Generelles Naschverbot ist nicht nötig
Kinder sollten erst so spät wie möglich mit Haushaltszucker konfrontiert werden. Ein generelles Naschverbot muss dabei nicht ausgesprochen werden. Süße Knabbereien sollten allerdings als etwas Besonders gelten und nicht zur Belohnung, als Pausenfüller, Trostpflaster oder gar zum Stillen von Hunger eingesetzt werden.
Die Detailauswertung der getesteten Kekse für Kinder finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz.
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