Wie berichtet, wurde der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz im Mai 2023 wegen Geheimnisverrats (damals noch als Staatsanwalt) zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Nicht nur für die Verteidigung des Ex-Kanzlers, sondern auch für seine Partei ergeben sich dadurch zahlreiche Fragen rund um Richter Michael Radasztics.
Generalsekretär Christian Stocker wirft nun Radasztics vor, nicht alle Umstände offengelegt zu haben, als es um eine mögliche Befangenheit im Prozess ging. In einer kurzfristig einberaumten Pressekonferenz hielt Stocker fest: „Der Prozess gegen Sebastian Kurz hat nach dem Urteil im Disziplinarverfahren gegen den Richter begonnen.“
Nun, nach dem Schuldspruch gegen Kurz, ist das rechtskräftige Urteil im Disziplinarverfahren veröffentlicht worden. Das führe zu „Irritationen und Zweifeln“, die im Zuge der Berufungsverhandlung aus der Welt geräumt bzw. geklärt werden müssten.
Rein rechtlich hätte der Vorsitzende die Öffentlichkeit nicht informieren müssen, allerdings wäre es in einem so sensiblen Verfahren wohl besser gewesen, so Stocker, der aber die Vorsitzführung des Richters nicht kritisieren wollte.
Dienstagabend wurde bekannt, dass Radasztics bereits im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden war. In Höhe von 3760 Euro, was einem halben Brutto-Monatsgehalt entspricht. Da jedoch sowohl die anklagende Oberstaatsanwaltschaft als auch Radasztics selbst Rechtsmittel einlegten - und erst im Dezember 2023 wieder zurückzogen -, wurde die Entscheidung erst Ende des Jahres rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt lief der Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz bereits zwei Monate.
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