Ab dem 1. März

Höhere Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung

Salzburg
29.02.2024 09:00

Ab morgen gelten neue Richtlinien: Auch Besserverdiener haben nun eine Chance auf die Unterstützung vom Land. 

Das freut die künftigen Häuslbauer und Wohnungsbesitzer in Salzburg. Die schwarz-blaue Landesregierung hat die Wohnbauförderrichtlinien angepasst. Diese treten bereits morgen, am 1. März, in Kraft. Vereinfacht gesagt wurden die Einkommensgrenzen, um förderwürdig zu sein, um rund 20 Prozent erhöht. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann nun die Hilfsmittel beantragen wenn das Netto-Jahreseinkommen nicht über 87.120 Euro liegt. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt ein Höchstwert von 104.544 Euro.

Dass die Opposition diese Maßnahme, die vor allem dem Mittelstand hilft, kritisch sieht, ist klar.

65 Millionen Euro sollen nach Salzburg fließen
Die Sozialdemokraten hätten sich etwa das oberösterreichische Modell gewünscht, bei dem die Einkommensgrenzen für gefördertes Eigentum und geförderte Mieten gleich gesetzt sind. Die Einkommensgrenze für Mieten wurde in Salzburg das letzte Mal 2015 angepasst. Kritik kommt auch von den heimischen Grünen, die in der Verordnung hauptsächlich eine Inflationsanpassung sehen.

Fast im gleichen Atemzug kommt aber Lob für die schwarz-grüne Bundesregierung, die eine Milliarde als Konjunkturgelder für die Baubranche auf den Weg bringt. Damit sei die Schaffung von günstigem Wohnraum möglich. So kann jetzt die Leerstandabgabe deutlich erhöht werden und: Rund 65 Millionen Euro aus dem Bundespaket sollen im Land Salzburg landen.

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