Die drei Windräder in Japons dürfen nach kurzfristigem Verbot durch den Verwaltungsgerichtshof nun wieder Ökoenergie produzieren. Dass man in der Windkraft-Debatte aber an viele wesentliche Leistungsgrenzen stößt, zeigt der Waldviertler Windpark klar auf. Dort wird auch eine Diskussion um eine mögliche Gesetzeslücke geführt.
Jubel bei der EVN, die ihre drei Windräder in Japons im Bezirk Horn auf Geheiß des Verwaltungsgerichtshofes – ein Anrainer klopfte beim Höchstgericht an – festsetzen musste. Denn die Windkraftwerke dürfen sich nun endlich wieder drehen, der Jahresverbrauch von mehr als 800 Durchschnittshaushalten wehte in der Zwischenzeit aber in die ewigen Waldviertler Jagdgründe. „Es ist ein guter Tag für den Klimaschutz, dort wird wieder Ökostrom produziert“, sagt EVN-Sprecher Stefan Zach.
Beim Repowering kann die Nachbargemeinde gar nix mehr dagegen tun, obwohl Windräder heute doppelt so hoch sind. Eine massive Gesetzeslücke!
Kurt Lobenschuß, SPÖ-Bezirksvorsitzender des Gemeindevertreterverbandes in Waidhofen an der Thaya
Bild: Klaus Schindler
Heute weitaus höhere Windkraftanlagen
Der Windpark wurde dort einem „Repowering“ unterzogen. Nach fast 20 Jahren wichen sieben kleine Windräder drei weitaus höheren Anlagen, wir berichteten. „Krone“-Infos zufolge waren in dem Windpark aber mehr neue Kraftwerke geplant – vier davon wurden sogar bewilligt, gebaut aber eben nur drei. „Weil das Umspannwerk Klein Ulrichschlag an der Leistungsgrenze ist“, betont Kurt Lobenschuß aus der Nachbargemeinde Ludweis-Aigen, der im Bezirk auch Chef des SPÖ-Gemeindevertreterverbandes ist. „Das stimmt. Das Umspannwerk war ein wesentlicher Grund, warum wir das vierte Windrad nicht gebaut haben. Es gab aber auch andere gute Gründe“, meint Zach. Die Pläne habe man weiterhin im Köcher.
Gemeinden wollen weiter mitreden
Bei einem weiteren Aspekt ortet Lobenschuss eine massive Gesetzeslücke: „Die Windräder waren damals 140 Meter hoch, heute ragen sie fast doppelt so weit aus dem Boden. Die Nachbargemeinden können bei einem neuen Windpark das Heranbauen auf eigenen Siedlungsraum näher als 2000 Meter verhindern, aber dies auch bis 1200 Meter ermöglichen. Bei einem Repowering kann die Gemeinde allerdings gar nix mehr machen“, so Lobenschuss. Das stimmt, weil die Widmung nicht mehr geändert werden muss. „Im UVP-Verfahren für neue Anlagen zählen aber auch Faktoren, wie das Landschaftsbild“, so ein Experte.
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