Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann über 60 massive Übergriffe auf seine heute 21 Jahre alte Tochter vor, die sich in der elterlichen Wohnung in Abwesenheit der Mutter zugetragen haben sollen. Schon bald nach dem Beginn der erzwungenen sexuellen Handlungen kam es zum Geschlechtsverkehr.
Damit das Mädchen nichts von den Vorfällen erzählt, bedrohte es der Vater mit dem Umbringen. Mit zunehmendem Alter habe das Mädchen versucht, möglichst nicht alleine mit dem Vater zu Hause zu sein.
53-Jähriger ortet Racheaktion
Der 53-Jährige beteuerte vor Gericht immer wieder seine Unschuld, er könne sich die Anschuldigungen seiner Tochter nicht erklären. Er habe sie allerdings im Alter von 14 Jahren geohrfeigt und verstoßen, nachdem sie schon damals regen Männerbesuch gehabt habe. Demnach handle es sich bei der Anzeige gegen ihn um Rache.
Ein entsprechendes Gutachten erklärte den Angeklagten für grundsätzlich zurechnungsfähig, bescheinigte ihm jedoch eine unterdurchschnittliche Intelligenz und einen Hang zum Alkohol. Ausfälle oder Zeichen von Demenz konnten nicht festgestellt werden.
Haftstrafe von acht Jahren verhängt
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück mochte den Rechtfertigungen des 53-Jährigen keinen Glauben schenken. Er sprach den Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Blutschande schuldig und verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren. Außerdem muss er seiner Tochter 5.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.
Als mildernd wertete das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten sowie seine bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend wirkte sich hingegen der lange Tatzeitraum aus und dass Gewalt im Spiel war.
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