Spielsucht hatte eine Unterländerin (55) in die Kriminalität getrieben. Dafür, dass sie sich an der Vereinskasse bedient hatte, musste sie sich am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Sie war rechtschaffen, hatte einen guten Job bei der Bank, keine familiären Probleme und engagierte sich seit 2006 ehrenamtlich in einem Kinderbetreuungsverein im Unterland. Jetzt steht die 55-Jährige vor einem Scherbenhaufen.
Job und Abfindung sind weg, die Ehe steht auf der Kippe. Nun droht der Unterländerin sogar noch eine Vorstrafe wegen Veruntreuung. Im gestrigen Prozess am Landesgericht in Feldkirch kämpft die bislang Unbescholtene mit den Tränen. Die Spielsucht habe sie zu den Taten verleitet, erzählt sie dem Richter.
Vereinsgelder wanderten auf Privatkonto
In ihrer Funktion als Vereinsobfrau hatte die Angeklagte über zehn Jahre hinweg immer wieder Gelder auf ihr Privatkonto überwiesen beziehungsweise das eines Sportwettenanbieters - um ihre Spielsucht zu finanzieren.
Die Frau begab sich zwar in Therapie, doch am Ende fehlten trotzdem 40.000 Euro aus der Vereinskasse. Ihr schlechtes Gewissen trieb sie schließlich dazu, reinen Tisch zu machen. So legte sie ihre Funktion als Obfrau nieder.
Ihrer Nachfolgerin erzählt sie in einem Vieraugengespräch von den Machenschaften und zahlt daraufhin das veruntreute Geld in zwei Raten zurück. Genau das hielt Richter Marco Mazzia der Angeklagten auch zugute. Denn nur kurz nach ihrem damaligen Geständnis brachte die Bank eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche ein.
Das nicht rechtskräftige Urteil: Sechs Monate Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe.
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