Ungerechtfertigte Kündigungen, unbezahlte Überstunden oder Informationen zu den verschiedensten Anfragen rund um Arbeitsrecht, Insolvenzen und Sozialrecht: Im Vorjahr haben die Rechtsschutzexperten der AK insgesamt 125.550 Beratungen durchgeführt.
Die Arbeiterkammer hat Donnerstag ihre Rechtsschutzbilanz präsentiert. Im abgelaufenen Jahr wurden insgesamt 65,9 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkämpft. Insgesamt gab es 125.550 Beratungen. 12.000 entfielen auf das Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, bei der sich die Anfragen vor allem um die Themen Mutterschutz und Karenz sowie Förderungen und Familienleistungen drehten. Im Sozialbereich gab es im Vorjahr über 1225 Neuvertretungen, bei denen es sich um Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen, Ausgleichszulage sowie Rehageldansprüche und Pflegegeld handelte.
Die Arbeiterkammer wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Arbeitnehmer mit kostenloser Beratung und Vertretung vor Gericht
AK-Präsident Günther Goach
In 479 Fällen endete eine Beratung im Bereich Arbeitsrecht im Vorjahr in einer Klage. Insgesamt gab es 2058 Arbeitsrechtsakte, die positiv erledigt werden konnten. Die Spitzenthemen in der Beratung blieben hier unverändert. „Wie bereits im Vorjahr geht es um Entgeltabrechnungen, falsche Einstufungen, Auflösungen von Arbeitsverhältnissen und unbezahlte Überstunden. Mittels Intervention und nötigenfalls Klage können wir unseren Mitgliedern helfen“, so Max Turrini, Leiter des Arbeits- und Sozialrechts in der Arbeiterkammer Kärnten.
Kündigung im Krankenstand
Ein Dauerbrenner bleiben, so die AK-Experten, Kündigungen während des Krankenstandes. Besonders hart hat es einen Arbeiter getroffen: Der Mann war seit 32 Jahren in einem Betrieb beschäftigt und musste nach einem Arbeitsunfall in den Krankenstand. Nach wenigen Wochen erhielt der Mann im Krankenstand eine WhatsApp von seinem Unternehmen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er nun abgemeldet und nicht mehr weiterbeschäftigt werde. In einem Gespräch wurde dem Mitarbeiter ebenfalls noch einmal deutlich gemacht, dass er aufgrund des Unfalls krank sei, und deshalb nicht gebraucht werde. Der Arbeiter wandte sich an die AK, weil die Kündigungsfristen nicht eingehalten und die Auszahlung der Abfertigung alt verweigert wurden an die AK. Die Experten konnten nach einer Intervention eine Abfertigung in Höhe von 75.000 Euro außergerichtlich erstreiten.
Forderung nach Kündigungsverbot
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während des Krankenstandes geschützt, deshalb fordere ich erneut ein Kündigungsverbot im Krankenstand“, so AK-Präsident Günther Goach.
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