Vorstoß gescheitert

„Arbeitspflicht“ für Asylwerber wieder vom Tisch

Politik
29.02.2024 15:12

Ein Entwurf des Innenministeriums sieht eine Ausweitung des gemeinnützigen Tätigkeitsfeldes für Asylwerber vor. Eine „Arbeitspflicht“ ist aber nicht vorgesehen.

Laut dem Papier, das der APA vorliegt, können Personen in der Grundversorgung künftig auch dann tätig werden, wenn Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt.

Erst vor Kurzem ist die Debatte über eine Bezahlkarte statt Bargeld nach deutschem Vorbild in Österreich aufgeflammt. (Bild: Christian Jauschowetz)
Erst vor Kurzem ist die Debatte über eine Bezahlkarte statt Bargeld nach deutschem Vorbild in Österreich aufgeflammt.

Bisher war ein entsprechender Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege.

Als Beispiele nennt das Innenministerium nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.

Eine Arbeitspflicht, wie zuletzt in Oberösterreich gefordert wurde, ist nicht vorgesehen. Alles basiert auf freiwilliger Basis.

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