Jeden zweiten Tag!

Eine Prozess-Flut wegen sexuellen Missbrauchs

Burgenland
29.02.2024 19:00

Am Landesgericht Eisenstadt häufen sich die Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Am Donnerstag kam ein Niederösterreicher, der eine 16-Jährige mehr als nur begrapscht hatte, mit einem milden Urteil davon. Seine Reaktion: „Und wie soll ich die 1000 Euro zahlen? Ich hab ja nichts.“

Eine Kurzumfrage im Bekanntenkreis hat ergeben, dass Jeder zumindest ein Sakko anziehen würde, müsste er sich vor Gericht verantworten – wenn es um Schuld oder Unschuld geht, um Häfn oder Freiheit. Nachdem am Dienstag ein Angeklagter mit einer neongelben Warnweste seine Seriosität ad absurdum geführt hatte, die „Krone“ berichtete, saß am Donnerstag ein 49-Jähriger im Jeans-Outfit vor Richterin Doris Halper-Praunias. Auch dieser Mann hat nicht Quantenphysik studiert, sein Seawashed-Modell an Hose, mit Bündchen um die Knöchel, hatten manche zuletzt vor 35 Jahren gesehen.

Zwischenfrage an alle Anwälte: Warum rät man den Klienten nicht, dass sie sich was G’scheites anziehen sollen?

Jedenfalls:

Gestern wurde in Eisenstadt der dritte Prozess binnen einer Woche verhandelt, in dem es um sexuellen Missbrauch an burgenländischen Kindern oder Jugendlichen ging. In der kommenden Woche folgen zwei weitere. Ohne Worte.

Opfer- oder Täterschutz?
Beim Privatissimum in Saal 1 saßen der Angeklagte, sein Verteidiger, die Richterin, die Staatsanwältin, die Privatbeteiligtenvertreterin und drei Journalisten. Letztere wurden vor Verlesen der Anklage des Saales verwiesen. Opferschutz! Rechtlich in Ordnung, aber: Wird hinter verschlossenen Türen nicht Täterschutz praktiziert? Und: Wie kann man dieses Urteil kommunizieren, ohne dass online nicht ein Shitstorm gegen die ach so milde Justiz losgeht?

Weil er die damals 16-jährige Tochter der Lebensgefährtin wiederholt im Intimbereich berührt und ihre Brüste begrapscht hatte, wurde der Unbescholtene zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Wenn er drei Jahre lang brav ist, passiert ihm gar nichts.

Es wurden drei Tage Bedenkzeit erbeten.

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