SPÖ und FPÖ wollten für den von der ÖVP initiierten U-Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ Akten aus dem Justizministerium, sind aber vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Das Höchstgericht wies den Antrag ab, weil er nicht ausreichend begründet war. Ob der U-Ausschuss überhaupt verfassungskonform ist, wurde nicht geprüft.
Bei den Akten, die Abgeordnete von SPÖ und FPÖ geliefert haben wollten, handelt es sich um staatsanwaltliche Unterlagen bezüglich einstiger Ermittlungen rund um die (VP-nahe) Agentur Mediaselect. Mit ihrem Verlangen scheiterten sie aber an der Koalitionsmehrheit. ÖVP und Grüne hatten ihre Ablehnung damit begründet, dass SPÖ und FPÖ nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, inwiefern die angeforderten Akten der Klärung des Untersuchungsgegenstandes dienen könnten.
VfGH gibt Regierungsparteien recht
Rote und blaue Abgeordnete hielten die Ablehnung für rechtswidrig und zogen deswegen vor den VfGH. Der kam am Freitag aber zum Schluss, dass der Begründung der Regierungsparteien nicht entgegenzutreten sei, wie es in einer Mitteilung hieß. Schließlich hätten SPÖ und FPÖ nicht näher dargelegt, inwieweit sich diese Akten auf Handlungen beziehen, die vom Untersuchungszeitraum (11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020) erfasst sind.
Laut SPÖ und FPÖ widerspricht der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zu prüfen, ob das zutrifft, war der VfGH in diesem Fall, wo es um eine ergänzende Beweisanforderung ging, „nicht befugt“.
Weitere Aktenlieferungen in der Schwebe
Die Entscheidung der Höchstrichter könnte Auswirkung auf ein weiteres Verlangen haben, diesmal von der Volkspartei. Diese will Akten im Zusammenhang mit einer alten Korruptionsaffäre der Kärntner Freiheitlichen, wird aber vom Justizressort vertröstet. Gleiches gilt für Anliegen der NEOS in Sachen „Spesen-Affäre“ der Wiener FPÖ. Gleich mehrmals verwies das Justizministerium in seiner abschlägigen Antwort auf laufende Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes.
ÖVP-Fraktionsführer Hanger zeigte sich in einer Aussendung erfreut über die VfGH-Entscheidung, da „rot-blaue Versuche, diese Untersuchung abzudrehen“, gescheitert seien. Meri Disoski, Fraktionsführerin der Grünen, sah die Ablehnung durch ÖVP und Grüne bestätigt. Man stehe auf der Seite der Aufklärung, „unabhängig davon, welche Partei auch immer einen Untersuchungsausschuss einsetzt“, meinte sie.
„Leider weiterhin keine Klarheit“
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bringt leider weiterhin keine Klarheit darüber, ob der von der ÖVP ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungskonform ist“, monierte hingegen SPÖ-Fraktionsführerin Eva-Maria Holzleitner. Diese grundlegende Frage werde somit in die Verantwortung der Ministerien verschoben, denn diese müssten nun selbst darüber entscheiden, ob sie Akten an einen potenziell verfassungswidrigen U-Ausschuss liefern.
Verärgert reagierte auch FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, der dem Höchstgericht unterstellte, sich „nicht in der Lage“ zu sehen, über die Verfassungskonformität von Untersuchungsausschüssen zu entscheiden.
Da war nicht viel Hirnschmalz dabei.
NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty über das Verlangen der ÖVP auf Einsetzung des U-Ausschusses
Bild: krone.tv
NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty sah - noch ohne die VfGH-Entscheidung im Detail zu kennen - den von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss „rechtlich auf sehr wackeligen Beinen“. Betrachte man diverse Fehler im Verlangen, merke man, „da war auch nicht viel Hirnschmalz dabei“, sagte er in einer Pressekonferenz. Im COFAG-Untersuchungsausschuss, der nächste Woche beginnt, will er zunächst den Fokus auf den Umgang der Finanzverwaltung mit Investor René Benko legen. Hierzu gebe es etwa „haarsträubende“ Bericht aus dem Finanzamt Innsbruck. Auf Details wollte Shetty noch nicht eingehen.
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