"Früher hat man eine CD im Laden gekauft - heute gibt es iTunes, die ein Lied in alle 27 Länder verkaufen und dafür die Lizenz von 27 Behörden brauchen", sagte Barnier. Oft dauere dieses Verfahren lange, sodass ein Song lange Zeit nur im eigenen Land per Mausklick zu kaufen sei. Mit länderübergreifenden Onlinelizenzen will die Kommission dies nun ändern.
"Junge Leute dürfen nicht länger gezwungen sein, Musik woanders zu suchen", so der Kommissar. Geistiges Eigentum und Kreativität müssten besser gewürdigt und bezahlt werden. Dem Vorschlag müssen das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten noch zustimmen. Dies dürfte ein bis zwei Jahre dauern, danach müssen die Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.
Strengere Regeln für Verwertungsgesellschaften
Die EU-Kommission will Verwertungsgesellschaften mit der neuen Richtlinie strengeren Regeln unterwerfen, damit Autoren schneller ihr Geld erhalten und einen besseren Service bekommen. Barnier bemängelt, dass es oft lange dauert, bis die Gesellschaften Geld an die Rechteinhaber ausschütten. Brüssel will daher unabhängige Aufsichtsgremien, detaillierte Berichte über die Erlösquellen und die Verwendung der Mittel sowie Auszahlungsfristen vorschreiben.
In der EU vertreten mehr als 250 Verwertungsgesellschaften die Rechte von Komponisten und Autoren. Im Auftrag der Musiker kassieren sie Gebühren etwa für das Abspielen ihrer Titel und schütten diese aus - jährlich summiert sich dies nach EU-Angaben auf sechs Milliarden Euro. Eine Organisation, die europaweit Urheber vertritt, gibt es nicht.
Nach Barniers Willen sollen Verwertungsgesellschaften die von ihnen vertretenen Rechte künftig EU-weit lizenzieren. Dafür können sie Unternehmen mit der Abwicklung und Abrechnung von Lizenzen beauftragen oder sich mit anderen Gesellschaften zusammenschließen. Ist ein Urheber mit seiner Verwertungsgesellschaft nicht zufrieden, soll das neue Gesetz ihm das Recht garantieren, sich von einer anderen Gesellschaft in einem anderen Land bei der EU-weiten Onlinenutzung vertreten zu lassen.
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