„Krone“ hat Einblick

Kurz-Richter und Pilz: Wie gut kannten sie sich?

Politik
02.03.2024 20:41

Kurz-Richter Michael Radasztics soll laut Kritikern befangen sein, weil eine Nähe zum Kurz-„Feind“ Peter Pilz bestanden haben soll. Neu aufgetauchte Dokumente geben nun interessante Einblicke. Pilz wehrt sich gegen die Vorwürfe ...

Die Welle der Empörung rund um die mögliche Befangenheit von Richter Michael Radasztics im Kurz-Prozess ebbt nicht ab. Bekanntlich wurde drei Tage nach dem Schuldspruch gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) öffentlich, dass der Richter eine Disziplinarstrafe erhielt. Der Grund: Er hatte im Eurofighter-Komplex einen Geheimnisverrat getätigt.

Radasztics lehnte den Antrag seiner Befangenheit ab
Nutznießer war damals der Aufdecker Peter Pilz. Pikant ist dieses Faktum deswegen, weil Kurz-Verteidiger Otto Dietrich eben wegen des Naheverhältnisses zu Pilz einen Richterwechsel beantragt hatte. Pilz gilt als ein Kurz-„Feind“. Radasztics lehnte den Antrag seiner Befangenheit ab.

Aussage von Pilz ist „unglaubwürdig“
Im Mittelpunkt steht die Frage: Hatte Richter Radasztics in seiner früheren Funktion als Staatsanwalt ein Naheverhältnis zu Peter Pilz? Denn die beiden arbeiteten jahrelang an der Aufklärung des Eurofighter-Krimis.

Radasztics (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Radasztics

Allerdings verneinen beide - sowohl Radasztics als auch Pilz -, dass ein Naheverhältnis bestanden habe. Pilz spricht sogar von Rufmord. Doch die „Krone“ hat Einblick in das Urteil der Disziplinarbehörde und in die Ermittlungsakten bekommen. Hier finden sich einige Fakten, die sich anders anhören:

  • Peter Pilz hatte die private Handynummer des Staatsanwaltes. Dass Staatsanwälte ihre private Handynummer verraten, ist absolut ungewöhnlich.
  • Der Geheimnisverrat soll so abgelaufen sein: Am 20. Dezember 2018 wurde Pilz als Zeuge von Radasztics einvernommen. Anschließend gab es ein Vieraugengespräch zwischen dem damaligen Abgeordneten und dem Staatsanwalt. Da soll Radasztics Pilz verraten haben, dass es eine Weisung vom Generalsekretär des Justizministeriums über eine Rückforderung von Akten aus dem Eurofighter-Stammverfahren gebe. Eine zweite Staatsanwältin betrat demnach damals das Zimmer, sah, wie die beiden vor dem Computer Dokumente anschauten, und habe gehört, wie Pilz sagte: „Oh, das ist aber interessant.“
  • Diese Begebenheit verneint Pilz in seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft und sagt laut Protokoll: „Das kann mit Sicherheit nicht so gewesen sein, weil während des gesamten Vieraugengesprächs zu 100 Prozent niemand im Raum war.“ Außerdem, behauptete Pilz, habe Radasztics nur die Existenz der Weisung bestätigt. Im Disziplinarurteil wurde die Aussage von Pilz als „unglaubwürdig“ eingestuft. Die Staatsanwältin sagte bei der Disziplinarverhandlung aus, dass sie den Raum sehr wohl betreten habe und der Satz gefallen sei. Radasztics bestätigte die Aussage der Kollegin reumütig.
  • Zudem bestätigte die Staatsanwältin, dass sie selbst zumindest ein Telefonat zwischen Pilz und Radasztics live miterlebt habe, das sich nicht im Akt findet. Mit den Informationen habe Pilz dann gleich einen Tag später eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister gestellt. Wie man jetzt weiß, haben Radasztics und Pilz rund eineinhalb Stunden bevor die parlamentarische Anfrage abgeschickt wurde auch noch telefoniert.
Zitat Icon

Ich habe ihn nie persönlich getroffen, wir sind per ‚Sie‘. Meine Handynummer haben aufgrund meiner Tätigkeit in U-Ausschüssen zahlreiche Staatsanwälte. 

Peter Pilz über Radasztics

Peter Pilz (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Peter Pilz

Reaktionen von Peter Pilz
Der frühere Abgeordnete und Publizist Peter Pilz geht nach der Berichterstattung in die Offensive und widerspricht in zentralen Punkten:

  1. „Das behauptete Naheverhältnis mit Radasztics: Ich habe ihn nie persönlich getroffen, wir sind per ‚Sie‘. Meine Handynummer haben aufgrund meiner Tätigkeit in U-Ausschüssen zahlreiche Staatsanwälte. Kein einziges Mal in 13 Jahren habe ich Radasztics privat getroffen.“ Das Naheverhältnis sei eine Erfindung, um dem Richter in der Causa Sebastian Kurz zu schaden.
  2. Der Ablauf seiner Einvernahme am 20.12.2018 sei falsch. Staatsanwältin Frank habe direkt nach Pilz‘ Einvernahme das Zimmer gemeinsam mit allen anderen mit Ausnahme von Radasztics verlassen.
  3. Der damalige Staatsanwalt habe ihm, Pilz, auch kein Geheimnis verraten können, „da ich vorher schon wusste, dass die Akten zurückgestellt werden sollten und es dazu eine Weisung geben musste. Radasztics hat diese Weisung mir gegenüber bestätigt. Das wertet das Disziplinargericht als Pflichtverletzung.
  4. Zur „Unglaubwürdigkeit“ seiner Aussage: „Bis heute hat mir in diesem Zusammenhang niemand den Vorwurf der falschen Zeugenaussage gemacht. Wer das in Hinkunft und ähnlich Falsches behauptet, den werde ich rechtlich belangen.“

    Hier geht es zum „ZackZack“-Artikel von Pilz.
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