Erstes Abtasten
In Zeiten der Teuerung zahlt es sich umso mehr aus, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Wie jedes Jahr gibt es dabei wieder einige Änderungen, die zu berücksichtigen sind. Eine Expertin gibt dazu wichtige Tipps.
Der März ist viele Arbeitnehmer traditionell die Zeit, um den Steuerausgleich zu machen. Schließlich mussten die Dienstgeber bis spätestens Ende Februar den Lohnzettel aus dem vergangenen Jahr 2023 an das zuständige Finanzamt übermittelt haben. Danach kann die Arbeitnehmerveranlagung in Angriff genommen werden.
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