Ein psychisch kranker Syrer (29) dachte, dass ihn ein Arbeitskollege mit einem Mittel für Haarausfall vergiften wollte – deshalb stach er mit dem Messer zu. Geschworene entscheiden jetzt über die Einweisung in eine Nervenklinik.
Der Mann in der Mitte des Schwurgerichtssaales im Salzburger Landesgericht leidet an einer anhaltenden wahnhaften Störung, sagt Staatsanwalt Sebastian Wolfsteiner beim Prozess am Montag. „Aufgrund einer akuten Psychose ist er nicht zurechnungsfähig“, beantragte Wolfsteiner die Unterbringung in eine Nervenklinik.
„Er hatte die Vorstellung, er sei Jesus“
Der bereits 2019 wegen eines Verbrechens zu Haft verurteilte Betroffene hatte unter dem Einfluss seiner Krankheit versucht, seinen Kollegen zu töten, so der Staatsanwalt: „Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre es das Verbrechen des versuchten Mordes.“ Passiert ist der blutige Vorfall am 9. August in einer Firma in Lamprechtshausen: Der Syrer hatte tags zuvor den Tatentschluss gefasst und ein Springmesser mit in die Arbeit genommen.
Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre es das Verbrechen des versuchten Mordes.
Salzburger Staatsanwalt
Er hatte die Wahnvorstellung, dass ihm ein Arbeitskollege Haarpulver auf die Pizza streue, damit er seine Haare verliere. Deswegen stach er zu. Das Messer drang in den Oberschenkel des Opfers ein – Folge war eine schwere Verletzung samt Operation. Seit die Gerichtsgutachterin die psychische Erkrankung erkannt hat, wird der 29-Jährige behandelt: „Er hatte die Vorstellung, er sei ein Prophet und Jesus. Er wird weiter medizinische Hilfe brauchen“, betont auch Verteidiger Leopold Hirsch.
Spätabends am Montag entschieden die Geschworenen auf Einweisung und erkannten einen versuchten Mord als Anlasstat, nicht rechtskräftig.
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