Der SK Rapid ist nach den beleidigenden und teils homophoben Entgleisungen im Anschluss an das Derby hart bestraft worden. Der Strafsenat der Bundesliga sprach am Montag gegen alle involvierten Funktionäre und Spieler unbedingte Strafen aus und belegte den Klub mit einem bedingten Abzug von drei Punkten.
Geschäftsführer Steffen Hofmann erhielt wegen Ehrverletzung (Paragraf 111) eine Funktionssperre von zwei Monaten, davon ein Monat unbedingt. Co-Trainer Stefan Kulovits bekam wegen Diskriminierung (112) eine dreimonatige Funktionssperre, davon ein Monat bedingt.
Sperre für Spieler
Guido Burgstaller und Marco Grüll wurden wegen Diskriminierung für sechs Pflichtspiele gesperrt (drei unbedingt), Thorsten Schick wegen desselben Delikts fünf Spiele (zwei unbedingt). Maximilian Hofmann und Torhüter Niklas Hedl wurden wegen Verletzung des Fair-Play-Gedankens (111a) für drei Spiele gesperrt, eines davon unbedingt.
Damit muss Rapid im entscheidenden Spiel um den Einzug in die Meistergruppe am Sonntag (17 Uhr) bei Austria Klagenfurt gleich fünf Spieler ersetzen. Kapitän Burgstaller und Torjäger Grüll fehlen Rapid bis in den April.
Punkteabzug
Der Abzug von drei Punkten wegen Diskriminierung (112) wird bis 4. März 2026 nachgesehen. „Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus“, begründete die Bundesliga die umfangreichen Strafen.
SK Rapid: § 112 Abs. 2 - Diskriminierung; Abzug von drei Punkten bedingt bis 04.03.2026 nachgesehen.
Steffen Hofmann (Geschäftsführer): § 111 Abs. 2 - Ehrverletzung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für zwei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026).
Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026). Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Marco Grüll: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 - Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 - Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Funktionssperren: Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb - u.a. Spielfeld, Spieler- und Betreuerbänke, Spielertunnel sowie Kabinen. Die Funktionssperre beginnt bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und endet mit Spielende.
Workshops: Den Akteuren wird aufgetragen, an drei Workshops im Ausmaß von jeweils einer Stunde in Schulen zum Thema Diskriminierung innerhalb von 12 Monaten teilzunehmen und den Veranstalter der Workshops in Schulen binnen vier Wochen ab verbandsinterner Rechtskraft zu benennen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der die Workshops abhaltenden Institutionen zu erbringen. Die bedingte Nachsicht kann bei Nichterfüllung der Auflage widerrufen werden.
Die Hütteldorfer hatten am 25. Februar die Austria mit 3:0 besiegt und erstmals seit zehn Jahren ein Heim-Derby gewonnen. In den Tagen danach tauchten verstörende Videos auf, die bei den Siegesfeiern aufgenommen worden waren. Zunächst wurde publik, dass Steffen Hofmann deftig gegen den Stadtrivalen austeilte. Stunden später war auf einem Mitschnitt zu sehen und zu hören, wie Kulovits und die fünf Spieler gemeinsam mit Fans teils homophobe Gesänge gegen die Austria anstimmten.
Die Urteilsbegründung
„Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen“, schrieb die Bundesliga.
„Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen“, hieß es in der Liga-Mitteilung weiter.
Workshops in Schulen
Die sieben involvierten Rapidler müssen zudem an drei jeweils einstündigen Workshops in Schulen teilnehmen. Rapid hat nach dem Eklat angekündigt, einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Homophobie und Sexismus zu präsentieren. Club-Präsident Alexander Wrabetz und Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger werden in einer Pressekonferenz am Dienstag (11.00 Uhr) ausführlich zu den laut Presseaussendung „äußerst harten Beschlüssen“ Stellung nehmen.
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