Es war ein einzigartiger Fall in Österreich und Europa: Im Jahr 2019 hatte sich eine Afrika-Reisende mit Malaria angesteckt und danach Blut gespendet. Fatal: Sie gab nicht an, dass sie zuvor in Uganda gewesen war. Eine Patientin erhielt die Blutkonserve und starb. Daher erneut der dringende Appell von Experten, den Spende-Fragebogen ehrlich auszufüllen.
Denn auf Malaria würde das Blut weiterhin nicht grundsätzlich getestet, erklärten Experten auf dem derzeitigen Apotheker-Kongress in Schladming (Stmk.) auf Nachfrage. Und nicht nur Österreich, auch die anderen EU- Länder lehnen diese Kontrolle trotz des damaligen Todesfalls ab.
Eindringliche Warnung
„Spendenwillige werden jetzt aber noch eindringlicher gewarnt, korrekte Angaben zu machen“, betonte Ao. Univ-Prof. Dr. Thomas Wagner, Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, MedUni Graz, auf die Frage nach intensiveren Tests. „Bis zu diesem Fall reichten die Angaben auf den Fragebögen.“ Und es wird weiterhin auf die Ehrlichkeit der Spender gebaut.
Sperre nach Malaria-Erkrankung
Laut Österreichischem Roten Kreuz gelten folgende Regeln: Wer innerhalb eines halben Jahrs vor der Blutspende in Malaria-Gebieten war, ist - unabhängig davon, ob Krankheitssymptome vorliegen - von der Blutspende ausgenommen. Personen, die an Malaria erkrankt waren oder sind, in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind bzw. sich länger als sechs Monate kontinuierlich aufgehalten haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss zum Blutspenden.
Die Frau, die zu ihrem Auslandsaufenthalt falsche Angaben gemacht hat, wurde übrigens wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Schummelei bzw. das Verschweigen blieb also nicht ohne Konsequenzen.
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