Der Bordbetriebsrat der Austrian Airlines (AUA) hat überraschend die für Freitag angesetzte Betriebsversammlung abgesagt bzw. auf einen unbekannten Termin verschoben. Da die AUA jedoch bereits 150 Flüge gestrichen hat, sind die Leidtragenden die betroffenen rund 12.800 Fluggäste. Ob der Rückzieher des Betriebsrats etwas mit der von der AUA eingebrachten Unterlassungsklage zu tun hat, ist offen.
Die betroffenen Verbindungen seien bereits aus dem System genommen und die Fluggäste informiert worden. Von den angekündigten Streiks des Bodenpersonals bei der Konzernmutter Lufthansa in Deutschland am Donnerstag ist die AUA nicht betroffen. Die Flüge finden den Angaben zufolge planmäßig statt.
Betriebsrat sagt Betriebsversammlung am Freitag ab
Warum der Betriebsrat die für Freitag geplante nächste Infoveranstaltung nur plötzlich abgesagt bzw. verschoben hat, ist nicht ganz klar. Es sollen keine Räumlichkeiten am Flughafen Wien frei sein, heißt es seitens der Gewerkschaft. Insider meinen, es könnte mit der Klage auf Unterlassung der AUA zu tun haben.
Die Fluglinie betont, dass die Passagiere jedenfalls nun die Leidtragenden seien. „Der Betriebsrat und die Gewerkschaft vida sollen nicht noch mehr Schaden anrichten, sondern gemeinsame Lösungen am Verhandlungstisch finden“, heißt es seitens der Airline.
Streit um Gehaltserhöhungen
Grund für die Turbulenzen sind die stockenden Lohnverhandlungen. Es geht um den Kollektivvertrag (KV) für Piloten und Flugbegleiter. Die Gewerkschaft fordert nach einem guten wirtschaftlichen Jahr für die Luftfahrtbranche und einer kräftigen Anhebung der Ticketpreise, dass auch die Beschäftigten in Form von angemessenen Gehaltserhöhungen profitieren.
Spontaner Warnstreik letzte Woche
Vergangenen Freitag waren wegen Betriebsversammlungen und einem spontanen Warnstreik knapp 140 Flüge ausgefallen. Vor der nun abgesagten Versammlungen seien weitere KV-Gespräche angesetzt, verlautete am Dienstag aus der Gewerkschaft vida.
Klage auf Unterlassung der Betriebsversammlung
Für die AUA entsprach die geplante Betriebsversammlung schon im Vorfeld nicht den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat man Klage auf Unterlassung eingebracht. Diese ist nun hinfällig.
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