China im Visier
EU will Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit
Die EU will durch Zwangsarbeit hergestellte Produkte im Unionsraum verbieten. Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern haben sich in der Nacht auf Dienstag auf ein Gesetz geeinigt, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.
Die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden. Für Regionen, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird - hier wird vor allem immer wieder China genannt - soll die Beweislast umgekehrt werden: Betroffene Unternehmen müssten dann nachweisen, dass es in ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt. Darunter könnte etwa die chinesische Uiguren-Provinz Xinjiang fallen.
SPÖ: Ausbeutung darf kein Wettbewerbsvorteil sein
Die SPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner begrüßten die Einigung am Dienstag in einer Aussendung, betonten jedoch zugleich, für eine wirklich umfassende Reform müsse auch die Blockade des EU-Lieferkettengesetzes beendet werden. „Die jetzt erreichte Einigung ist der erste Schritt, um Produkte, die durch Zwangsarbeit und Ausbeutung hergestellt werden, endgültig aus dem europäischen Binnenmarkt zu verbannen“, erklärte SPÖ-EU-Delegationsleiter Schieder. Ausbeutung dürfe für Unternehmen keinen Wettbewerbsvorteil bedeuten.
Ähnliches US-Gesetz seit 2021 in Kraft
In den USA gilt bereits seit 2021 ein Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit der Uiguren. Hersteller müssen seitdem nachweisen, dass in ihren Produktionsketten keine uigurischen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Befürworter des EU-Gesetzes warnten deshalb, ohne eine entsprechende europäische Regelung würden Produkte aus Xinjiang vermehrt in die EU importiert.
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