Die ehemalige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) soll im Jahr 2019 zahlreiche Akten aus ihrem Ministerium vernichten haben lassen. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ übermittelt wurden.
So steht in einer E-Mail eines Beamten vom Mai 2019 an zwei Kollegen des Gesundheitsministeriums etwa, dass er eine Mitarbeiterin der damaligen Ministerin kontaktiert hat, „um Papierunterlagen unter Verschluss in Archivschachteln ans Staatsarchiv zu verpacken.“ Dabei habe sich herausgestellt, dass sämtliches Papier im großen Stil vernichtet worden sei, heißt es weiter.
Elektronische Akten bereits übergeben
Ausgenommen seien nur elektronische Akten gewesen, die auch an das Staatsarchiv übergeben worden seien. Zudem habe der Beamte mitbekommen, dass der Büroleiter des Kabinetts im Archiv angerufen habe, um anzukündigen, „dass keine physischen Unterlagen unseres Ressorts zu erwarten sind.“
Kritik an der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein wurde bereits vor einigen Wochen laut. Die Grünen wollten den Zusammenschluss der Sozialversicherungsträger im U-Ausschuss ansprechen, allerdings konnte der Rechnungshof viele Akten nicht einsehen. Sie seien am 22. Mai 2019 als „privat“ versiegelt worden und somit für 25 Jahre gesperrt, hieß es. Derzeit hat das Staatsarchiv in diesem Fall keine Sanktions- oder Zugriffsmöglichkeiten.
Schredderverbot abgelehnt
Daraufhin entfachte eine Debatte, ob eine Reform des Bundesarchivgesetzes nötig sei. Die NEOS brachten vergangene Woche einen Fristsetzungsantrag ein, der eine „Archivierungspflicht für alle beruflichen Nachrichten und Kanäle der obersten Staatsorgane“ festlegt und bei Nichteinhaltung Konsequenzen fordert. Der Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und Grünen abgelehnt. Meri Disoski von den Grünen argumentierte unter anderem, dass der Punkt fehle, dass archivierte Akten nach geltendem Recht für Jahrzehnte unter Verschluss stehen würden.
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