Zu weich, zu hart – das Urteil vom Senat 1 gegen Rapid erhitzt die Gemüter. Eine Kolumne von „Krone“-Reporter Rainer Bortenschlager.
Rapid gegen den Rest von Fußball-Österreich. Den Spielern von Klagenfurt wurde sicherheitshalber ein Maulkorb verpasst. Auch die grün-weißen Kicker werden vor dem Showdown im Kampf um die Top 6 am Wörthersee von Mikros ferngehalten. Ihr Job wird ohne die sechs Gesperrten (auch Terrence Kongolo) schwer genug. Und Rapids Protest hat ja keine aufschiebende Wirkung.
Dennoch der Einspruch, damit Guido Burgstaller und Marco Grüll vor dem Cup-Halbfinale am 3. April zumindest ein Pflichtspiel bestreiten können. Für Rapid sind alle Ziele in Gefahr. Und das Urteil birgt Angriffsfläche. Von den Paragrafen zwar gedeckt. Aber Juristen greifen in den Wettbewerb ein, obwohl sich die Rapidler außerhalb des Platzes nicht unter Kontrolle hatten, sich auch keinen sportlichen Vorteil (anders als der LASK beim Corona-Training) verschaffen wollten. Eher ein Fall für das Ethik-Komitee?
Bezeichnend die Strafe für Max Hofmann. Er ist nicht auf dem homophoben Video, hat aber den violetten Bezirk verunglimpft. Also Favoriten, wo er und seine Eltern leben. Eine ernsthafte Ablehnung ist ihm kaum nachzusagen. Dennoch gab es drei (zwei bedingt) Spiele Sperre. Ein klares, wahrscheinlich wichtiges Signal – aber sicher der Maßstab für zukünftige Vergehen. Das Fass wurde aufgemacht.
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