2000 Euro und ein Schuldeingeständnis kostete es einem Polizisten, damit er im Zuge eines diversionellen Tatausgleichs doch noch einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch entgehen konnte. Der Beamte hatte bei Suchtgiftermittlungen gepfuscht. In Folge stand ein Unschuldiger vor Gericht, wurde aber freigesprochen.
Es war ein Prozess mit Seltenheitswert, der am Mittwoch in Linz stattfand: denn Polizisten stehen recht selten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht. Im konkreten Fall hatte es einen Beamten aus dem Bezirk Linz-Land erwischt, der im Zuge einer Suchtgiftermittlung gepfuscht hatte.
Süchtiger verstarb
Im Vorjahr hatte es bei einem Skaterpark in Hörsching Drogenprobleme gegeben. Ein Bursch, der inzwischen bereits verstorben ist, war mit 20 Gramm Ketamin - ein Betäubungsmittel für Pferde - erwischt worden. Seine Freundin belastete in ihrer Aussage einen Burschen als Ketaminverkäufer, überlegte es sich dann aber anders. Das Mädchen und seine Mutter teilten dies dem Ermittler per Telefon und Email mit. Dieser sagte, der Akt sei schon bei der Staatsanwaltschaft. Mutter und Tochter sollten sich an diese wenden, was aber nicht geschah.
Anklage brach in sich zusammen
Der fälschlich Beschuldigte stand dann als angeblicher Ketaminverkäufer tatsächlich vor Gericht, wurde aber mit Bomben und Granaten frei gesprochen, weil er mittels Chat-Nachrichten nachweisen konnte, dass sich das Mädchen, das ihn „verzunden“ hatte, sich dafür bei ihm bereits entschuldigt hatte. Daraufhin wurde aber der Polizist angeklagt.
Mein Mandant war aufgrund der Personalsituation auf seiner Dienststelle völlig überlastet. Er hatte kurz zuvor eine Gallenblasen-OP, musste für zwei erkrankte Kollegen einspringen. Er hatte einfach viel im Kopf, vielleicht war es ihm auch wurscht.
Verteidiger Andreas Mauhart dazu, warum sein Mandant gepfuscht hatte
Prozess ging rasch über die Bühne
Das Verfahren war überraschend schnell zu Ende, nachdem der Verteidiger Andreas Mauhart der Richterin mitgeteilt hatte, dass sein Mandant nun doch einsehe, dass er einen Fehler begangen habe. Damit war der Weg zu einem, diversionellen Tatausgleich frei: Der Polizist kam mit 2000 Euro _ Verfahrenskosten inkludiert - Geldbuße davon.
Der Strafrahmen wäre geschmalzen gewesen: Auf Amtsmissbrauch stehen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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