Ein Unterländer hat ein Autoritätsverhältnis ausgenutzt und sich an seiner 16-jährigen Stieftochter vergangen. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde über ihn eine Gefängnisstrafe verhängt.
Unter Tränen gibt der 42-jährige Handwerker seine Schuld zu. „Es tut mir alles so leid“, sagt er. Ansonsten weigert sich der zweifache Familienvater im Prozess am Mittwoch in Feldkirch, weiterführende Angaben in der ihm zur Last gelegten Causa zu machen. Es soll sich zwar um mehrere Taten im Zeitraum von April bis Oktober 2023 gehandelt haben, da jedoch sowohl das Opfer als auch die Noch-Ehefrau des Beschuldigten die Aussage verweigerten, stützt sich die Anklage lediglich auf die Angaben des Täters.
Dieser hatte bei der polizeilichen Einvernahme bloß eine einzige geschlechtliche Handlung an seiner Stieftochter zugegeben. Die Konsequenz daraus ist trotzdem bitter für den Mann. „Seine Ehe ist dahin, die Familie hat er verloren und zudem noch einen Privatkonkurs am Hals. Er ist sozusagen in allem gescheitert. So gesehen ist alles, was heute über ihn verhängt wird, eine Draufgabe“, gibt Verteidiger Martin Künz zu bedenken und bittet um ein mildes Urteil.
Teilbedingte Haftstrafe
Wenngleich sich der Angeklagte bereits im Vorfeld mit seiner Noch-Gattin darauf geeinigt hat, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten der Stieftochter zur Wiedergutmachung den Führerschein zu bezahlen, spricht Richterin Lisa Pfeifer den mehrfach, - wenn auch nicht einschlägig - Vorbestraften im Sinne der Anklage schuldig und verhängt über ihn eine teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten, sieben davon allerdings auf Bewährung.
Seine Ehe ist dahin, die Familie hat er verloren und zudem noch einen Privatkonkurs am Hals. Er ist sozusagen in allem gescheitert. So gesehen ist alles, was heute über ihn verhängt wird, eine Draufgabe.
Martin Künz, Rechtsanwalt des Angeklagten
Mildernd wertet die Frau Rat sein reumütiges Geständnis und dass der Mann zur Wahrheitsfindung beigetragen hat. Einen kleinen Lichtblick gibt die Richterin dem in Tränen aufgelösten Schuldigen am Ende dann doch noch mit auf den Weg: „Ich will Ihnen nichts versprechen, aber Sie können versuchen, eine Fußfessel zu beantragen.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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