Ziemlich rabiat wurde ein Tiroler Ehepaar (41 und 31 Jahre) im vergangenen Jahr im Tiroler Außerfern, als eine Parkraumwächterin einen Strafzettel ausfüllen wollte. Dafür landeten beide am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck.
Der Vorfall, der zur Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt führte, hatte sich Mitte Oktober letzten Jahres in Reutte ereignet. An diesem Tag hielt der 41-Jährige mit seinem Auto irgendwo zwischen Fahrradstreifen und Parkplatz. Dafür ermahnte ihn die Parkraumwächterin. Danach kam es zu einer tumultartigen Situation, die auch ein Zeuge so bestätigte.
„Drohung“ soll keine gewesen sein
Die Parkwächterin forderte den Mann auf, Abstand von ihr zu halten. Er „würde ihr schon Abstand geben“ und sie würde gleich „eine ausfassen“, soll der 41-Jährige daraufhin gedroht haben. Der bestritt das bei der Verhandlung auch gar nicht, bekannte sich aber dennoch nicht schuldig. „Es war keine Drohung, Frau Richterin“, betonte er mehrfach.
Seine Frau (31) bekannte sich zumindest teilweise schuldig und zeigte sich reumütig. Was genau passiert war, wusste sie nicht mehr. Sie glaube, sie habe nur „wild mit den Händen gefuchtelt“, wobei sie womöglich aus Versehen auf den Block zum Ausstellen der Strafzettel geschlagen habe.
Es kommt nicht darauf an, was der Sender meint, sondern was der Empfänger bei einer Aussage empfindet und wie es ankommt.
Die Staatsanwältin
Die Parkraumwächterin sah das anders: „Die Frau hat mich definitiv geschubst und mir die Hand nach hinten gerissen, in der ich den Strafblock hielt.“ Auch die Drohung des Erstangeklagten war für sie eindeutig. „Ich habe mich damals wirklich gefürchtet.“
Urteile teils noch nicht rechtskräftig
So sah es auch die Staatsanwältin: „Es kommt nicht darauf an, was der Sender meint, sondern wie es beim Empfänger ankommt.“ Objektiv habe es sich zweifelsfrei um eine Drohung gehandelt. Dieser Einschätzung folgte auch die Richterin und verurteilte den Mann nicht rechtskräftig zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 880 Euro. Für seine Frau setzte es eine Diversion und eine Geldbuße von 1500 Euro.
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