Causa Europark

Keine Konsequenzen für Ex-Landesvize Schellhorn

Salzburg
07.03.2024 19:30

Nach jahrelangen Ermittlungen steht jetzt zum zweiten Mal fest: Heinrich Schellhorn (Grüne) hat seine Befugnisse bei seinem Veto zum Europark-Ausbau nicht überschritten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen den Ex-Landesvize Heinrich Schellhorn ist jetzt endgültig eingestellt. Dies bestätigt Ricarda Eder von der Salzburger Staatsanwaltschaft der „Krone“. Die rechtliche Begründung dazu: „Es gibt keinen Hinweis auf eine erforderliche Wissentlichkeit zum Befugnismissbrauch.“

Anders formuliert: Schellhorn hat bei der Entscheidung gegen den Ausbau des Europarks im Jahre 2021 seine Befugnisse als Landes-Vize nicht überschritten. Genau dies hatte der Spar-Konzern, der Eigentümer des Einkaufszentrums, ihm vorgeworfen. 2022 stellte der Staatsanwalt erstmals die Ermittlungen ein.

Einkaufszentrum Europark (Bild: Tschepp Markus)
Einkaufszentrum Europark

Daraufhin folgte ein Fortführungsantrag des Konzerns, der vom Gericht angenommen wurde. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, scheiterte und nahm erneute Ermittlungen auf. Nun endeten diese Ermittlungen mit dem gleichen Ergebnis: kein Hinweis auf Strafbarkeit. 

Dies dürfte nun aber der Schlussstrich sein–sofern nicht wieder ein neuer Antrag kommt. Übrigens: Der Europark wird jetzt – dank schwarz-blauer Regierung – ohnehin erweitert.

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