Zum zweiten Mal musste sich ein Flachgauer (28) den Geschworenen stellen, und zum zweiten Mal entschieden diese auf Mordversuch. Nur die Höhe der Strafe änderte sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sechs Vorstrafen hat der Angeklagte bereits. Er war am 3. November 2022 auf Bewährung, als die Bluttat vor dem bekannten Salzburger Lokal Watzmann passierte: ein Schnitt mit einem abgebrochenem Weinglas und eine 15 Zentimeter lange Wunde am Hals des Opfers. Einen Mordversuch erkannten die Geschworenen beim ersten Prozess Ende Mai im Landesgericht.
Zweiter Rechtsgang nach Justizfehler
Doch dem Gericht unterlief ein Fehler, der zur Urteilsaufhebung führte: „Es ist nicht möglich, dass jemand einen Mordversuch und gleichzeitig eine Nötigung verübt“, erinnert Verteidiger Leopold Hirsch beim zweiten Prozess am Donnerstag an den Fauxpas. An der Verantwortung seines Mandanten habe sich nichts geändert: „Es tut ihm leid, er bedauert es, und ist schuldig zu Nötigung und Körperverletzung.“
Der Ankläger dagegen sprach von versuchten Mord. An die Tat kann sich der kriminelle Einheimische nicht genau erinnern: Er wollte eigentlich das Handy des Opfers wegschlagen, weil dieser ihn gegenüber der Polizei genannt haben soll, erklärte sich der 28-Jährige. Dabei soll die blutige Verletzung passiert sein. „Ich stelle mir seither die Frage: Warum habe ich nicht anders gehandelt?“ Die Geschworenen entschieden neuerlich einstimmig auf versuchten Mord. Nur die Strafe verringerte sich: statt 15 sind es nun 13 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Das Gericht sprach dem Opfer, vertreten durch Anwalt Stefan Rieder, 5000 Euro Schmerzensgeld zu.
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