Der Unternehmer René Benko hat beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gestellt. Nun wird der Immo-Spekulant zum „gläsernen Menschen“, der Insolvenzverwalter erhält Zugriff auf Konten und Vermögen.
Im Jahr 2019 hat sich René Benko von seiner undurchsichtigen Signa-Gruppe noch knapp 26 Millionen Euro auszahlen lassen. Obwohl der Finanzjongleur in seinem Konglomerat seit 2013, seit einer strafrechtlichen Verurteilung, keine Geschäftsführer-Funktionen mehr innehatte.
Ohne „Zahlen-Meister“ wurde nichts entschieden
Offiziell war Benko bloß Beirat. De facto jedoch war bei Signa jedem klar, dass ohne den großen „Zahlen-Meister“ nichts entschieden wurde. Faktischer Geschäftsführer, nennen das die Juristen. Sie prüfen Benkos mögliche Haftungen seit Beginn eines Insolvenz-Tsunamis, der immer mehr Signa-Gesellschaften und nun auch dessen Gründer erfasst.
Die unmittelbaren Auswirkungen auf die bereits eröffneten Signa-Pleiten sind gering: Benkos Anteile am Konzern sind in diskreten Privatstiftungen in Österreich sowie in Liechtenstein gebunkert. Benkos Gläubiger werden jedoch genau beobachten, welche Schritte der Innsbrucker Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen und Monaten in die Wege leiten wird, um auf die Vermögenswerte der Benko-Stiftungen zuzugreifen.
Alle Vermögenswerte fallen in Insolvenzmasse
Zum Paukenschlag kam es am Donnerstag, 7. März, als via krone.at bekannt wurde, dass der 46-jährige Tiroler beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gestellt hat. Das bedeutet: Benko ist zahlungsunfähig, die offizielle Eröffnung eines Insolvenzverfahrens damit nur noch Formalität. Von einer solchen Insolvenzeröffnung wäre das gesamte unternehmerische und private Vermögen betroffen. Alle Vermögenswerte Benkos fallen in die sogenannte Insolvenzmasse.
Luxusgüter musste der Tiroler schon abgeben
Vom vermeintlichen Milliardär zum echten Pleitier? Laut Gesetz darf Benko vom gesamten Einkommen, das er erzielt, nur so viel behalten, wie es für ihn, seine Frau und seine Kinder „für eine bescheidene Lebensführung unerlässlich“ ist.
Ein echter Tiefschlag, nachdem der Insolvenzverwalter der Signa Holding dem zukünftigen Ex-Finanzjongleur schon zuvor die Jacht, den Jet, die Jagden und andere Luxusgüter genommen hatte, die Benko zur „Repräsentation und Investorengewinnung“ benutzen durfte. Auf Kosten der Signa Holding.
Scheichs blicken nun mit Argusaugen auf Bankrott
Nun bekommt es Benko auch privat mit einem Insolvenzverwalter zu tun. Der Immobilienspekulant wird für diesen Aufpasser zum „gläsernen Menschen“. Der Insolvenzverwalter erhält Zugriff auf Benkos gesamtes Vermögen und alle Konten, er kann Zahlungsflüsse der Vergangenheit durchleuchten und sämtliche Finanz-Aktivitäten hinterfragen. Diese Fragen könnten etwa lauten: Gab es hohe Barbehebungen? Kam es zu ungewöhnlichen Vermögensabflüssen? Wurden Familie, Freunde oder Bekannte bevorzugt behandelt.
Mit Argusaugen werden auch einige Scheichs aus Abu Dhabi auf Benkos Pleite blicken: Der Staatsfonds Mubadala hatte die Signa Holding und Benko privat bereits im Dezember auf die Rückzahlung von 713 Millionen Euro geklagt. Auch dieser Altlast will sich der Signa-Schöpfer nun mit einem Insolvenzverfahren offenbar zum Großteil entledigen.
Den Stein zu Benkos persönlicher Pleite ins Rollen gebracht hatte Anfang des Jahres, wie berichtet, die Finanzprokuratur, die als Anwalt der Republik einen Insolvenzantrag gegen Benko als Person einbrachte. Aufgrund von Schulden gegenüber der Finanz - in Höhe von rund zwei Millionen Euro.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.