Jetzt ist es offiziell: Das Landesgericht Innsbruck hat am Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers René Benko eröffnet. Der Immobilieninvestor selbst hatte zuvor als Unternehmer einen Insolvenzantrag eingebracht.
Damit habe der Tiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt, hieß es. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten sei noch nicht geklärt.
Auch Geld im Ausland im Visier
„Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko“, teilten die Gläubigerschützer mit. Umfasst sei auch sein Vermögen im Ausland: „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen“ des Signa-Gründers, sagte Klaus Schaller, KSV1870-Regionalleiter West.
Benko kommt Anwältin der Republik zuvor
Der Gläubigerschutzverband zeigte sich über das Vorgehen Benkos indes erstaunt, da der Schuldner damit nicht mehr über sein Vermögen verfügen könne. Der Eigenantrag mache nur dann Sinn, „wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird“.
Doch ein solches sei nicht beantragt worden, daher befinde sich Benko nun „in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur von Anbeginn an angestrebt wurde“. Benko war mit dem Eigenantrag dem Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik zuvorgekommen.
Erst muss Überblick her
Zum Insolvenzverwalter wurde Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt. Dieser müsse nun klären, ob das Beratungsunternehmen „ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann“. Zudem müsse er sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners verschaffen.
Es gelte zudem abzuwarten, welche Ansprüche gegen Benko geltend gemacht würden und wie hoch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche „aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften“ sei, so Schaller. Eine Tagsatzung zur Prüfung der Forderungen wurde für den 24. April angesetzt. Noch sei kein Quotenangebot an die Gläubiger gelegt worden.
„Mit der Insolvenz als Einzelunternehmer kann er sich - je nach Verfahren - mit den Gläubigern auf eine Quote von 20 oder 30 Prozent einigen“, merkte Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer an. Vorerst ist offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte.
Insolvenz könnte noch spannend werden
Die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko könnte jedenfalls noch spannend werden: Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall - etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten - können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Cornelia Wesenauer, Leiterin Insolvenzabteilung Wien, NÖ und Burgenland beim AKV Europa.
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