Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag den Antrag auf eine Maßnahmenvollzug-Entlassung für den zu lebenslanger Haft verurteilten Inzest-Täter Josef Fritzl (88) wieder aufgehoben. Nun steht der Termin für eine weitere Anhörung fest. Am 30. April soll erneut entschieden werden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.
Die Entscheidung nach der Anhörung am 30. April wird wieder von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner, der 88-Jährige und seine Verteidigerin werden bei dem öffentlichen Termin im Verhandlungssaal der Justizanstalt Stein dabei sein.
Attestierte Demenz
Gestützt war die bedingte und von der Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde bedachte Verlegung in den Normalvollzug auf ein psychiatrisches Gutachten. Unter anderem aufgrund von einer attestierten Demenz. Sie würde seine geistige Abnormität überdecken.
Hoffnung auf Unterbringung in Pflegeheim
Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von seiner Anwältin Astrid Wagner ebenfalls befand, dass der 88-Jährige „nicht mehr gefährlich ist“ und ebnete somit den Weg einer Verlegung in eine normale Zelle. In Folge sei dann eine Unterbringung in ein Pflegeheim möglich. Der Antrag wurde allerdings am Montag vom OLG abgelehnt, weil die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen noch ausständig ist. Das teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser-Landesgerichts, mit.
Anhörung Ende April
Insbesondere sei der Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen.
Die Ablehnung durch das Höchstgericht ist für seine Verteidigerin Astrid Wagner „nicht logisch nachvollziehbar“. Gegenüber der „Krone“ sagt sie: „Es gibt ein schlüssiges Gutachten. Die Entscheidung der Psychiaterin Adelheid Kastner ist korrekt. Das wurde auch nie angefochten.“ Die Top-Anwältin ortet eine „unnötige Zeitverzögerung“, es handle sich schließlich um einen „gesellschaftspolitisch brisanten Fall“.
Herr Fritzl kann warten. Er wird zu hundert Prozent aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.
Anwältin Astrid Wagner
Inzestfall von Amstetten
Fast jeder kennt den schrecklichen Inzestfall von Amstetten. Ein Vater, der seine Tochter fast 24 Jahre lang in einem Kellerverlies eingesperrt hielt, mit ihr sieben Kinder zeugte. Josef Fritzl wurde 2009 einstimmig im Landesgericht St. Pölten wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Anwältin bleibt zuversichtlich
Anwältin Astrid Wagner betont noch einmal: „Mittlerweile ist mein Mandant körperlich ungefährlich und psychiatrisch sowieso. Es geht nicht nur um Herrn Fritzl. Es gibt viele, die einen Therapieplatz brauchen und jetzt wird einer weiter blockiert.“ Wagner ist trotz des Rückschlags weiter zuversichtlich: „Herr Fritzl kann warten. Er wird zu 100 Prozent aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.“ Ob das schon im April nach der neuerlichen Anhörung der Fall ist, bleibt abzuwarten ...
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