Entlassung abgelehnt

Fall Fritzl: Neuer Termin für Anhörung steht fest

Wien
12.03.2024 10:19

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag den Antrag auf eine Maßnahmenvollzug-Entlassung für den zu lebenslanger Haft verurteilten Inzest-Täter Josef Fritzl (88) wieder aufgehoben. Nun steht der Termin für eine weitere Anhörung fest. Am 30. April soll erneut entschieden werden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Die Entscheidung nach der Anhörung am 30. April wird wieder von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner, der 88-Jährige und seine Verteidigerin werden bei dem öffentlichen Termin im Verhandlungssaal der Justizanstalt Stein dabei sein.

Attestierte Demenz
Gestützt war die bedingte und von der Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde bedachte Verlegung in den Normalvollzug auf ein psychiatrisches Gutachten. Unter anderem aufgrund von einer attestierten Demenz. Sie würde seine geistige Abnormität überdecken.

Hoffnung auf Unterbringung in Pflegeheim
Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von seiner Anwältin Astrid Wagner ebenfalls befand, dass der 88-Jährige „nicht mehr gefährlich ist“ und ebnete somit den Weg einer Verlegung in eine normale Zelle. In Folge sei dann eine Unterbringung in ein Pflegeheim möglich. Der Antrag wurde allerdings am Montag vom OLG abgelehnt, weil die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen noch ausständig ist. Das teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser-Landesgerichts, mit.

Anhörung Ende April
Insbesondere sei der Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen.

Josef Fritzl (Bild: Antal Imre)
Josef Fritzl
(Bild: Imre Antal)

Die Ablehnung durch das Höchstgericht ist für seine Verteidigerin Astrid Wagner „nicht logisch nachvollziehbar“. Gegenüber der „Krone“ sagt sie: „Es gibt ein schlüssiges Gutachten. Die Entscheidung der Psychiaterin Adelheid Kastner ist korrekt. Das wurde auch nie angefochten.“ Die Top-Anwältin ortet eine „unnötige Zeitverzögerung“, es handle sich schließlich um einen „gesellschaftspolitisch brisanten Fall“.

Zitat Icon

Herr Fritzl kann warten. Er wird zu hundert Prozent aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.

Anwältin Astrid Wagner

Inzestfall von Amstetten
Fast jeder kennt den schrecklichen Inzestfall von Amstetten. Ein Vater, der seine Tochter fast 24 Jahre lang in einem Kellerverlies eingesperrt hielt, mit ihr sieben Kinder zeugte. Josef Fritzl wurde 2009 einstimmig im Landesgericht St. Pölten wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Anwältin Astrid Wagner bei der Anhörung von Josef Fritzl in Krems (NÖ). (Bild: Imre Antal)
Anwältin Astrid Wagner bei der Anhörung von Josef Fritzl in Krems (NÖ).

Anwältin bleibt zuversichtlich
Anwältin Astrid Wagner betont noch einmal: „Mittlerweile ist mein Mandant körperlich ungefährlich und psychiatrisch sowieso. Es geht nicht nur um Herrn Fritzl. Es gibt viele, die einen Therapieplatz brauchen und jetzt wird einer weiter blockiert.“ Wagner ist trotz des Rückschlags weiter zuversichtlich: „Herr Fritzl kann warten. Er wird zu 100 Prozent aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.“ Ob das schon im April nach der neuerlichen Anhörung der Fall ist, bleibt abzuwarten ...

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt