Ein Vorarlberger Audi-Kunde erhält als Folge des Abgasskandals 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zurück. Damit wurde auch für vergleichbare Fälle in Vorarlberg eine neue Benchmark gesetzt.
Über den „Abgasskandal“ ist in den vergangenen Jahren viel diskutiert und geschrieben worden, bis heute beschäftigt die Causa Gerichte auf der ganzen Welt.
Ein juristisch sehr spannendes Kapitel ist jüngst am Landesgericht in Feldkirch gespielt worden: Ein Vorarlberger hatte im Jahr 2014 um 32.700 Euro einen gebrauchten Audi A4 Avant (55.000 Kilometer) gekauft. In diesem Fahrzeug war allerdings der fast schon berühmt-berüchtigte „Skandalmotor“ EA189 verbaut.
Zwar wurde vom Hersteller 2016 ein Software-Update gemacht, durch dieses sind die Mängel allerdings nicht behoben worden - ein Missstand, der allein in Österreich vom Obersten Gerichtshof (OGH) in mindestens 50 Fällen festgestellte worden ist. Die Folge: Noch heute ist das Fahrzeug von einer Stilllegung bedroht. Wie so viele andere hat auch der Vorarlberger juristischen Rat gesucht und die Volkswagen AG auf einen Schadenersatz von 30 Prozent der Kaufsumme geklagt. In erster Instanz bekam er vom Bezirksgericht Bludenz 3270 Euro zugesprochen, das sind genau zehn Prozent des Kaufpreises. Gegen dieses Urteil gingen beide Parteien in Berufung.
Landesgericht Feldkirch sah arglistige Handlung
Jüngst traf man sich am Landesgericht in Feldkirch wieder. Und dort geschah durchaus Bemerkenswertes: Mit der Begründung, dass die Volkswagen AG durch ihre Angestellten beim Verbau der ursprünglichen Betrugssoftware arglistig gehandelt habe, wurde - nur für den Skandalmotor EA189, nicht für andere Typen - die vom OGH aufgestellte Obergrenze von 15 Prozent des Kaufpreises aufgehoben und dem Vorarlberger Audi-Kunden 6540 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist nicht mehr bekämpfbar, da das Landesgericht Feldkirch in diesem Fall die höchste Berufsinstanz ist.
Michael Poduschka, oberösterreichischer Rechtsanwalt des Klägers und einer der führenden Juristen in Österreich auf diesem Gebiet, spricht von einem wegweisenden Urteil: „Erstmals wurde von einem Berufungsgericht für ein Bundesland eine Schadenshöhe festgelegt. Jetzt können sich auch alle Vorarlberger Autokäufer vorstellen, was sie höchstwahrscheinlich vor Gericht an Schadensersatz erhalten. Verjährung ist ebenfalls noch keine eingetreten.“
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