Scheinselbständigkeit

„Viele betroffen“: EU regelt Plattformarbeit neu

Ausland
11.03.2024 16:38

Die Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales haben sich am Montag in Brüssel auf neue EU-Vorschriften zur Plattformarbeit geeinigt. Die Richtlinie soll die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden auf Onlineportalen verbessern.

Unfassbar viele Menschen seien betroffen, erklärte Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor dem Treffen. Trotz Gegenstimmen sei ein Kompromiss zustande gekommen, teilte die Ratspräsidentschaft mit.

Frankreich und Deutschland dagegen
Frankreich hat laut Ratskreisen gegen den Vorschlag gestimmt. Deutschland hat sich enthalten; hier ist vor allem die Regierungspartei FDP dagegen. Estland und Griechenland dürften trotz Vorbehalten für den Vorschlag gestimmt haben. Somit wurde die notwendige qualifizierte Mehrheit (aus Mitgliedstaaten und Bevölkerung) erzielt.

Rauch sieht Österreich in dem Bereich ohnehin nicht schlecht aufgestellt, EU-weit war aber Verbesserungsbedarf. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Rauch sieht Österreich in dem Bereich ohnehin nicht schlecht aufgestellt, EU-weit war aber Verbesserungsbedarf.

In Estland hat mit dem Liefer-, E-Scooter- und Carsharingdienst „Bolt“ ein wichtiger Player der Branche seinen Sitz. Das Europaparlament muss dem neuen Gesetz noch formell zustimmen. Dies dürfte jedoch nur eine Formsache sein.

Rauch: „Geht um Schutz vor Ausbeutung“
„Als Sozialminister geht es mir um den Schutz der Betroffenen vor Ausbeutung, aber auch darum, jene Unternehmen zu schützen, die korrekt agieren, und nicht die Ausbeutung praktizieren“, betonte Rauch in einem Pressegespräch in Brüssel. Rund 500.000 Menschen seien in Österreich von Plattformarbeit betroffen, europaweit rund 30 Millionen.

Der wesentlichste Punkt der neuen Regelung sei die Beweisumkehr: Mussten die Beschäftigten bisher beweisen, dass sie nicht selbstständig sind, müssen in Zukunft die Plattformen das Gegenteil beweisen.

Selbe Standards in ganz Europa
Die Regelung zur Plattformarbeit soll Betroffene aus der Scheinselbstständigkeit holen und ihnen dieselben Rechte wie Arbeitnehmenden geben, etwa einen gesetzlichen Mindestlohn. Österreich habe beim Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vergleichsweise hohe Standards, betonte Rauch.

Trotzdem: „Wir brauchen rechtliche Klarheit in Europa.“ Österreich werde dem Vorschlag jedenfalls zustimmen. Es sei im Interesse Österreichs, dass „europaweit diese Standards eingeführt werden.“

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