Ein Streit zwischen einer Skifahrerin und einem Parkplatzeinweiser eskalierte Anfang des Jahres am Parkplatz einer Bergbahn im Tiroler Außerfern offenbar völlig. Dafür musste sich am Montag eine 36-Jährige nun wegen Nötigung am Landesgericht Innsbruck verantworten.
Zum Vorfall kam es am 20. Jänner, als die Frau mit ihren zwei Kindern im Auto zum Skifahren gehen wollte. Da sie zu lange warten musste und ihr - nach eigenen Angaben autistischer - Sohn „aufs Klo musste“, entschied sich die 36-Jährige dazu, aus der wartenden Autokolonne auszubrechen und in Richtung Parkplatz zu fahren.
Kind der Angeklagten „flippte aus“
Unterwegs wurde sie von einem Parkplatzeinweiser - dem Geschäftsführer der Bergbahn, der an diesem Tag am Parkplatz aushalf - aufgehalten. Es kam zu heftigen Diskussionen und ihr Sohn sei schließlich „komplett ausgeflippt“, erklärte die Frau vor Richter Thomas Wallnöfer. Danach sei sie „langsam weitergefahren“, habe aber den Bergbahn-Mitarbeiter „niemals mit dem Auto berührt“. „Ich bin ihm definitiv nicht gegen das Schienbein gefahren und er ist auch nie auf meiner Motorhaube gelandet“, führte sie aus.
Opfer habe „auf Motorhaube geschlagen“
Stattdessen belastete die slowenische Staatsbürgerin das mutmaßliche Opfer: „Er hat mehrfach gegen die Scheibe des Autos und gegen die Motorhaube geschlagen.“ Zudem habe er sie äußert unfreundlich darauf hingewiesen, dass sie wieder nach Hause fahren müsse und hier „nicht mehr willkommen“ sei, so die 36-Jährige.
Der als Zeuge einvernommene Geschäftsführer schilderte die Situation völlig anders. „Sie fuhr mir nach unserer Diskussion von hinten unvermittelt gegen das Schienbein“. Er habe sich dann „sehr überrascht“ umgedreht, die Frau mehrmals zum Stoppen aufgefordert, sei aber von ihr immer wieder „langsam“ mit dem Auto „angeschoben“ worden. Als die Frau dann „ordentlich Gas gab“, sei er auf der Motorhaube gelandet.
Frau kam mit milder Strafe davon
Drei weitere Zeugen schilderten die Situation ähnlich. Es sei zu „Diskussionen gekommen“, welche damit endeten, dass der Geschäftsführer „auf der Motorhaube landete“. Diesen Schilderungen und der Schilderung des Geschäftsführers folgte schließlich auch Wallnöfer: „Die Schilderungen sind glaubwürdig und stimmen in den wesentlichen Punkten überein“. Dennoch entschied er sich für eine „milde Strafe“, zumal er die „sehr stressige Situation“ der Frau verstehe sowie diese bislang unbescholten sei. Die Strafe: Eine zur Hälfte bedingte Geldstrafe von 720 Euro. Nicht rechtskräftig.
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