Urteil in Deutschland
Firma muss Abschiebung von Mitarbeiter bezahlen
Er besaß weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung. Trotzdem wurde ein albanischer Staatsbürger von einem deutschen Bauunternehmen beschäftigt. Seine Anstellung fiel im Zuge einer Kontrolle im Vorjahr auf, der Arbeiter kam in Schubhaft und wurde in seine Heimat abgeschoben. Für die Kosten muss nun sein ehemaliger Arbeitgeber aufkommen.
Der zuständige Landkreis Bad Kreuznach im Bundesland Rheinland-Pfalz stellte der Firma eine Rechnung in Höhe von rund 5850 Euro aus. Der ehemalige Arbeitgeber des Albaners berief dagegen, so ging die Causa vor Gericht.
Nun hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass der Kläger für die Kosten der Außerlandesbringung hafte. Der Grund: Aufgrund seines illegalen Aufenthalts wäre die Ausübung der Erwerbstätigkeit des Albaners nicht erlaubt gewesen. In so einem Fall sehe das Aufenthaltsgesetz die Übernahme der Kosten vor, die den Behörden dadurch entstehen.
Arbeiter ließ Ausreisefrist verstreichen
Die Baufirma behauptete vor Gericht, dass die festgesetzte Frist zum Verlassen Deutschlands wegen einer akuten Magenerkrankung, die im Spital behandelt werden musste, nicht wahrgenommen werden konnte. Nach seiner Behandlung habe sich der Mann schließlich tatsächlich zum Flughafen begeben. Dem widersprach aber der Landkreis und betonte, dass der Albaner kein gültiges Flugticket und lediglich eine Bauchtasche bei sich gehabt habe.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kann innerhalb eines Monats berufen werden.
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