Wegen - wie es die Staatsanwältin ausdrückte - mannigfaltigen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz musste sich am Montag ein 38-jähriger Mann am Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Osttiroler stritt aber alles ab.
Gitarrist und Texter von zwei einschlägigen Bands, die 16-jährige Stieftochter mit NS-Gedankengut indoktriniert und den Hitlergruß gezeigt hat: Das sind nur einige schwere Vorwürfe, denen sich ein 38-Jähriger im Landesgericht Innsbruck stellen musste.
Hitlergruß „nur früher“ vollzogen
Doch der Osttiroler stritt alles ab. „Die Musik ist nur ein Hobby von mir“, betonte er. Außerdem würden einige der gegenständlichen Texte „größtenteils“ gar nicht von ihm stammen. „Und wenn ich meiner Stieftochter in dem Alter diese Kinderbücher vorgelesen hätte, hätte sie daran mit Sicherheit kein Interesse gehabt.“ Er habe auch nie Kleidung mit Hakenkreuz getragen. „Ich habe aber in meiner Jugend zu viel getrunken“, erklärte der Mann und räumte ein, in dieser Zeit den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Angeklagter sah sich nicht als rechtsextrem
Mittlerweile sei er dazu aber auf Distanz gegangen. „Die NS-Literatur, die bei mir gefunden wurde, hatte ich lediglich zu antiquarischen Zwecken.“ Zudem sei vieles, das hierzulande „als rechtsextrem“ gelte, lediglich von dem „linken Narrativ“ als solches gebrandmarkt worden. „Ich selbst bezeichne mich jedenfalls nicht als rechtsextrem.“ Dass er „deutschnationales Gedankengut“ vertritt, stritt er indes nicht ab. „Das muss in einem Rechtsstaat einfach möglich sein.“ Das Urteil stand vorerst aus.
Räumte Kontakt zu einschlägigen Personen ein
Auch Kontakte zu einschlägigen Persönlichkeiten wie Gottfried Küssel habe er. „Ich habe aber noch nie davon gehört, dass sich einer davon als rechtsextrem bezeichnet hat“, führte der Angeklagte aus. Zudem gebe es in „Österreich kein Kontaktverbot“, sondern solche Kontakte würden erst dann problematisch, wenn diese Straftaten nach sich zögen. Selbst höre er jedenfalls auch „linke Musik“ und stamme ursprünglich aus einem „alternativen Umfeld“, so der Angeklagte.
Urteil nach Mitternacht
Die Vorsitzende des Geschworenengerichts musste den Angeklagten mehrfach in seinem Rede- und Rechtfertigungsfluss einbremsen. „Dank für den Hinweis, Frau Rat“, quittierte der Angeklagte diesen Hinweis überaus höflich. Gegen 0.30 Uhr - nach einer zuvor fast zwölfstündigen Verhandlung und einer ausgiebigen Beratung danach - war es dann so weit: Der Osttiroler muss zum Unmut von Kollegen und seiner Ehefrau neun Jahre hinter Gitter. Für die Vorsitzende gab es aus dem Publikum eine wüste Beschimpfung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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