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Der gefallene Schauspiel-Star Florian Teichtmeister kam bei seinem Kinderporno-Prozess mit zwei Jahren bedingt davon. Dieses Urteil macht nun Schule - denn auch ein Kärntner Kinderporno-Konsument bettelte bei seinem Prozess: „Nur nicht in Haft!“ Das Leid missbrauchter Kinder interessierte ihn nicht.
Die „Lex Teichmeister“ hat viele Nachwirkungen: Zum einen wurden die Strafdrohungen für Konsumenten von Kinderpornos verschärft - zum anderen wittern diese nach dem „bedingten“ prominenten Urteil aber auch die Chance, ohne Haft davonzukommen. Wie reagieren die Richter auf diesen Zuruf von der Anklagebank? Wir haben uns einen Fall aus Kärnten genau angeschaut.
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