Nach Wien und Niederösterreich ist jetzt auch in Vorarlberg das erste Fahrzeug eines Rasers seit der Verschärfung der Verkehrsstrafen am 1. März beschlagnahmt worden. Ob der Alkolenker seinen Audi A6 mit deutlich über 200 PS jemals wiedersehen wird, steht in den Sternen.
Nach dem Raser musste die Exekutive nicht lange suchen. Der Mann in den Dreißigern donnerte am Montagnachmittag gegen 15.45 Uhr einer Polizeistreife auf der L188 entgegen. Weit überhöhte Geschwindigkeit hatten offenbar dazugeführt, dass er auf die Gegenfahrbahn geriet und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.
Die Beamten zögerten nicht lange und zogen den Audifahrer, der im Ortgebiet von St. Gallenkirch/Gortipol mit über 140 Sachen unterwegs war, umgehend aus dem Verkehr. Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer nicht nur im Geschwindigkeitsrausch unterwegs war. Der Alkotest ergab einen Wert von deutlich über einem Promille.
Vorgesehen ist in der Novelle der Straßenverkehrsordnung eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor. Die neue Regelung gilt seit 1. März 2024.
Der Führerschein sowie das Fahrzeug des Rasers wurden aufgrund der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung nach Rücksprache mit den Zuständigen der BH Bludenz einkassiert. „Der Audi steht derzeit in einer Verwahrstelle im Raum Bregenz“, erklärte Rudolf Salzgeber, Kommandant der Landesverkehrsabteilung. Ob der Besitzer seinen Wagen wiedersehen wird, entscheidet sich bei der Bezirkshauptmannschaft.
„Dort wird geprüft, ob er bereits aufgefallen ist“, beschreibt Salzgeber das Procedere. Ist dies der Fall, ist der Pkw weg. Wenn nicht, bestehen noch Chancen, dass der Oberländer seinen Audi wiederbekommt. Hinterm Steuer sitzen dürfte er aufgrund der zahlreichen Delikte aber wohl länger nicht mehr.
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