Wo gehobelt wird, da fallen Späne: Unfälle kommen im Arbeitsalltag leider vor. Doch nicht immer ist klar, was auch wirklich als Arbeitsunfall zählt. Arbeitsrechtsexpertin Eva Weihrich klärt auf.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Dieser enge Zusammenhang unterscheidet den Arbeitsunfall von einem privaten Freizeit- oder Verkehrsunfall.
Arbeitsunfälle sind aber nicht nur Unfälle, die im Zuge der Arbeitstätigkeit am Arbeitsplatz passiert sind, sondern auch Unfälle am Weg von und zur Arbeit oder Unfälle am Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück. Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Unfälle bei Betriebsausflügen zählen
Außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall alle Unfälle bei Betriebsausflügen und -feiern, die von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber veranstaltet werden oder auch bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtliche Helferin bzw. ehrenamtlicher Helfer wie z. B. bei den Freiwilligen Feuerwehren oder dem Roten Kreuz.
Bei einem Arbeitsunfall muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Diese oder die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das Krankenhaus haben eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu erstatten. Bei Fragen kann man sich an die AK Steiermark wenden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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